17.12.2015 13:30:48

RWE muss Schadenshöhe im Biblis-Prozess neu berechnen

   FRANKFURT (Dow Jones)--RWE kann im Prozess gegen den Bund und das Land Hessen wegen der Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis offenbar nicht mit einer Schadensersatzzahlung in der bislang geforderten Höhe rechnen. "Die Klägerseite wird bis Februar eine neue Schadensberechnung vornehmen", sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag, nachdem die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren zu Ende gegangen war.

   RWE fordert rund 235 Millionen Euro Schadensersatz, weil der Energiekonzern auf Anordnung des Landes Hessen nach dem Reaktorunglück in Fukushima im März 2011 den Betrieb des Atomkraftwerks für drei Monate einstellen musste. Das Land und der Bund halten die geforderte Summe für zu hoch. Sie argumentieren, dass RWE wegen der Biblis-Stilllegung mit anderen Kraftwerken zusätzlichen Strom erzeugt habe und der Strompreis infolge der Stilllegung gestiegen sei. Diese zusätzlichen Einnahmen müsse RWE gegenrechnen.

   Das Essener Landgericht muss nun klären, ob der Staat überhaupt für die entgangenen Gewinne haftet und ob der Bund oder das Land die Kosten tragen müsste. Der Gerichtssprecher rechnet erst für den nächsten Sommer mit einer Fortsetzung des Verfahrens.

   Kontakt zum Autor: jenny.busche@wsj.com

   DJG/jen/reg

   (END) Dow Jones Newswires

   December 17, 2015 07:00 ET (12:00 GMT)

   Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 07 00 AM EST 12-17-15

Analysen zu RWE AG (spons. ADRs)mehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

RWE AG (spons. ADRs) 29,20 2,82% RWE AG  (spons. ADRs)