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09.02.2022 19:00:38

ROUNDUP: PCR-Tests nur nach positivem Schnelltest - Scholz mahnt Länder

BERLIN (dpa-AFX) - Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in Deutschland soll der Einsatz der genaueren PCR-Labortests stärker konzentriert werden. Es bleibt generell beim Anspruch auf kostenlosen PCR-Test - aber nur, wenn man zuerst einen positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle bekommen hat. Gelten soll dies künftig auch bei den gerade bei vielen aufleuchtenden roten Kacheln in der Warn-App, wie aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervorgeht. Im neuen Streit um die beschlossene Corona-Impfpflicht fürs Personal in Pflegeheimen und Kliniken nimmt Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Länder in die Verantwortung. "Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden", sagte er nach Regierungsangaben am Mittwoch.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein." Sie sollen laut Ministerium im Kern auf Fälle konzentriert werden, bei denen gerade mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Ziel sei, so das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, gefährdete Gruppen besonders zu schützen und Menschen Gewissheit zu geben, die positive Schnelltests haben. "Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie", betonte Lauterbach.

Die künftigen Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung und aus Anpassungen der Teststrategie hervor, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Hintergrund ist, dass Laborkapazitäten in der Omikron-Welle knapper werden.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten "freizutesten", sollen künftig Schnelltests reichen. Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben.

Im Streit um die beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen mahnte Scholz die Länder. Diese hätten explizit gebeten, die Pflicht als zusätzlichen Schutz einzuführen, und seien für die Umsetzung zuständig, machte Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner deutlich. Zunächst hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, alle Spielräume zu nutzen, um die Umsetzung "vorläufig" auszusetzen. CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte am Mittwoch, der Bund lasse Einrichtungen und Betroffene mit den Folgen "völlig allein". Daher habe die CDU eine Aussetzung vorgeschlagen, um Fragen zu klären.

Das schon im Dezember - auch mit Zustimmung der Union - von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung dort dann untersagen.

Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte, den Gesundheitsämtern werde ausdrücklich ein gewisser Ermessensspielraum gelassen. Dabei gehe es um individuelle Klärungen je nach Lage in der Einrichtung etwa zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auch an anderen Stellen. Dies könne der Bund nicht pauschal klären. Das Sozialministerium erläuterte, dass arbeitsrechtliche Fragen, die sich an mögliche Verbote zum Betreten von Einrichtungen anschließen, meist individuelles Recht im Einzelfall darstellten. So könne etwa zu prüfen sein, ob Beschäftigte schuldhaft gehandelt haben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) machte Bedenken gegen die Teil-Impfpflicht deutlich. Es könne nicht sein, dass Einrichtungen und Arbeitgeber quasi "Erfüllungsgehilfe des Gesetzgebers" würden und damit betriebliche Konflikte und arbeitsrechtliche Konsequenzen zu Lasten der Beschäftigten entstünden, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. Er sprach sich für 3G-Regeln aus - also Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete. Auch damit sei davon auszugehen, dass die Sicherheit für die Patienten und für die Beschäftigten gewährleistet werde.

SPD-Chef Lars Klingbeil warf der Union einen "Wirrwarrkurs" vor. "Merz und Söder treten eher auf wie die pubertierenden Jungs auf dem Schulhof, die jede Rauferei suchen", sagte er im TV-Sender "Bild". FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf die vorherige Zustimmung der Union: "Es ist ungeheuerlich, wie CDU und CSU durch die Pandemie irren." Merz betonte, man spreche seit Dezember genau die Punkte an, "die jetzt von der Bundesregierung bis heute nicht beantwortet worden sind".

Vor erneuten Corona-Beratungen von Scholz und den Ministerpräsidenten am Mittwoch kommender Woche zeichnen sich immer mehr Lockerungen bei Auflagen ab. Wie andere Länder will Rheinland-Pfalz auf Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) im Handel verzichten. Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) will sich für einen einheitlichen Beschluss einsetzen. "Klar ist, dass 2G im Handel auf jeden Fall fallen wird." Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU) aus Nordrhein-Westfalen, sagte der dpa, es solle gemeinsam ein schrittweiser Plan für mehr Perspektiven beraten werden, "der die Öffnungen verantwortungsvoll mit einem Basisschutz absichert". Das heiße: "Maske tragen und Abstand halten, da, wo es nötig ist."

Das Bundesgesundheitsministerium bekräftigte, dass es "noch zu früh zum Lockern" sei. Die Welle sei noch nicht am Scheitelpunkt. Eine aktuelle Überlastung der Krankenhäuser sei nicht zu sehen - jedoch nur, wenn die Maßnahmen beibehalten würden. AfD-Fraktionschefin Alice Weidel kritisierte eine Verzögerungstaktik. "Ob 2G oder 3G, mit oder ohne Test - sämtliche Corona-Regeln, Maßnahmen und Freiheitseinschränkungen müssen unverzüglich, vollständig und flächendeckend aufgehoben und den Bürgern die Eigenverantwortung für den Gesundheitsschutz zurückgegeben werden."/sam/bw/dot/pz/DP/stw

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