13.02.2014 15:13:34
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ROUNDUP: Kabel Deutschland wirbt bei Aktionären um Vertrauen
Bei dem Treffen sollten die Aktionäre den Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag billigen, den beide Unternehmen ausgehandelt hatten. Nötig ist dafür eine Mehrheit von 75 Prozent. Da Vodafone bereits über etwas mehr als 76 Prozent der Anteile verfügt, galt die Abstimmung als Formsache.
Statt einer Dividende bekommen die verbliebenen Aktionäre künftig jährlich eine Ausgleichszahlung von 3,77 Euro brutto je Aktie. Zudem verpflichtet sich Vodafone, den verblieben Aktionären eine Abfindung von 84,53 Euro je Aktie zu zahlen, sollten sie ihre Aktien an Vodafone abtreten wollen. Das ist allerdings derzeit ein wenig verlockendes Angebot. An der Börse stand der Kurs der Kabel Deutschland-Aktie am Donnerstag bei rund 100 Euro. Dort wäre also mehr zu holen. Mehrere Aktionäre äußerten bei der Hauptversammlung Kritik an der Bewertung ihrer Anteile und kündigten eine gerichtliche Überprüfung an.
Ein vollständiger Ausschluss der verbliebenen Aktionäre ist derzeit kein Thema. Vodafone habe nach seinem Wissen keine Pläne für einen Squeeze Out, sagte Hammerstein. Grundsätzlich auszuschließen sei dieser aber nicht, wenn Vodafone über den notwendigen Aktienbesitz für einen Squeeze Out verfüge.
Vodafone will mit der Übernahme vor allem der Deutschen Telekom auf ihrem Heimatmarkt das Leben deutlich schwerer machen. Bisher sind die Briten vor allem auf dem Mobilfunkmarkt der ärgste Rivale der Bonner. Nun will Vodafone mit Hilfe des Kabelnetzes auch mit Angeboten aus Fernsehen, Telefon und schnellem Internet angreifen. Dank Kabel Deutschland bekommen sie nun den Zugang zu einem leistungsfähigen Netz und vor allem Millionen Kunden.
Für die Deutsche Telekom ein Szenario, das nicht ohne Ironie ist: Sie wird angegriffen mit einem Netz, das die Telekom vor rund 14 Jahren auf Druck der EU selbst abgeben musste. Die EU wiederum prüfte die Übernahme von Kabel Deutschland - und genehmigten den Deal im September. Das Bundeskartellamt, das theoretisch darum bitten durfte, das Verfahren selbst zu übernehmen, hatte zuvor bereits abgewunken. Größere Beeinträchtigungen des Wettbewerbs seien nicht zu befürchten./dwi/sbr/DP/stb
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