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27.08.2015 17:47:42

ROUNDUP: Gericht stuft NRW-Tariftreuegesetz als verfassungswidrig ein

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz werde dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster zur Prüfung vorgelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit (Az.: 6 K 2793/13). Das Land NRW knüpft die Vergabe öffentlicher Aufträge an Bedingungen, die über den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn deutlich hinausgehen.

Nach Ansicht des Gerichts unterläuft das Land damit die vom Grundgesetz und der Landesverfassung NRW garantierte Tarifautonomie. Seit Inkrafttreten des Mindestlohns zum Jahresbeginn sei dies verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar. Der gesetzliche Mindestlohn biete ausreichenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.

Das Gesetz verpflichte Anbieter von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn des Tarifvertrags zu zahlen, den der NRW-Arbeitsminister als "repräsentativ" einstuft.

Die Landesregierung habe trotz ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht keine Belege dafür vorgelegt, dass im ÖPNV von NRW prekäre Löhne gezahlt werden. Das Gericht habe vielmehr durchschnittliche Tariflöhne von etwa 13 Euro pro Stunde festgestellt. Das Tarifniveau liegt damit weit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro.

Für das Gericht sei außerdem nicht nachvollziehbar, warum anstelle einer Lohnuntergrenze das gesamte Entgeltsystem des repräsentativen Tarifvertrags einschließlich aller Alters- und sonstiger Zuschläge übernommen werden muss.

Die Landesregierung hatte bereits eine Reform des Tariftreuegesetzes angekündigt. Es solle "entbürokratisiert" werden. CDU- und FDP-Opposition fordern die Abschaffung des Gesetzes./fc/DP/she

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