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29.01.2013 21:25:33
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ROUNDUP: Entlastung von Lebensversicherern weiter strittig
Durch den Konflikt liegt auch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben für sogenannte Unisex-Tarife auf Eis. Sowohl die Versicherungswirtschaft als auch die Finanzaufsicht BaFin hatten aber klargestellt, dass ungeachtet dessen seit 21. Dezember 2012 keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.
Der Vorstoß von Koalition und Bundesregierung, die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven vom übrigen Gesetzespaket abzutrennen, wurde von SPD und Grünen abgelehnt. Schwarz-Gelb wollte so den Weg frei machen zumindest für das sogenannte Sepa-Begleitgesetz für Banküberweisungen in Europa sowie die gesetzliche Umsetzung des Unisex-Urteils.
Rot-Grün will aber nach eigener Aussage den Einigungsdruck aufrechterhalten. Nach Darstellung aus der SPD drohen Deutschland kurzfristig noch keine Probleme aus Brüssel, wenn sich die SEPA- und Unisex-Tarif-Umsetzung verzögern. Weitere Beratungen seien daher nicht so tragisch. Die Auswirkungen der Gesetzespläne auf Versicherungskunden seien noch offen. Rot-Grün pocht auf eine ausgewogene Lösung für Versicherer und Kunden.
Die Länder hatten die Pläne der schwarz-gelben Koalition gestoppt, mit denen Lebensversicherer angesichts der extrem niedrigen Zinsen entlastet werden sollen. Nach den Plänen von Union und FDP sollen Versicherer die hälftige Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Gewinnen auf Staatsanleihen senken können. Durch die geringere Ausschüttung der Bewertungsreserven erhalten Kunden teils spürbar weniger.
Hintergrund ist, dass Lebensversicherer angesichts der Niedrigzinsphase im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise auf Dauer Probleme haben, die zugesicherten Erträge auch zu erwirtschaften. Aus Sicht der Länder sollten diese Belastungen aber nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden. Die Bundesregierung schlug zuletzt eine Härtefallregelung vor, nach der die Absenkung der Ausschüttung gedeckelt wird.
Auch im Streit über die Besteuerung von Streubesitzdividenden vereinbarte der Vermittlungsausschuss vorerst nur eine Arbeitsgruppe von Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern. Sie soll bis 22. Februar eine Formulierungshilfe erarbeiten.
Die Länder fordern, die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent abzuschaffen. Die Wirtschaft warnt vor zusätzlichen Lasten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die Richter hatten moniert, dass inländische Firmen Streubesitzdividenden im Gegensatz zu ausländischen Aktionären steuerfrei kassieren.
Nach den bisherigen Plänen sollen Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Dies kostet Bund und Länder Milliarden. Aus Sicht der Länder sollte angesichts leerer Kassen die Vergünstigung für deutsche und ausländische Firmen wegfallen. Die Ungleichbehandlung würde so ohne größere Steuermindereinnahmen beseitigt./sl/DP/he
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