04.07.2014 16:02:49
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ROUNDUP/Bundesnetzagentur: Mobilfunkfrequenzen werden neu geordnet
BONN (dpa-AFX) - Nach der Genehmigung des Zusammenschlusses der Mobilfunkbetreiber E-Plus und Telefónica O2 treibt die Bundesnetzagentur die Auktion auslaufender Funkfrequenzen voran. Noch in diesem Jahr werde das Vergabeverfahren für die GSM-Frequenzen im Bereich 900 Megahertz und 1800 Megahertz eröffnet, kündigte die Behörde am Freitag in Bonn an. Diese Bereiche wurden seinerzeit mit dem Start des digitalen Mobilfunks den D-Netzen (T-Mobile, Mannesmann/Vodafone) und E-Netzen (E-Plus, ViagInterkom/Telefónica O2)zugeordnet und laufen noch bis Ende 2016.
"Unser Ziel ist es, dass die Wettbewerber schnell auf die Frequenzausstattung des Fusionsunternehmens reagieren können, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur", Jochen Homann. Eine diskriminierungsfreie Ausstattung der Wettbewerber mit den Funkrechten müsse sichergestellt werden. Vodafone begrüßte die Entscheidung: "Ohne ein solches Einschreiten wäre es zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen gekommen", erklärte Deutschlandchef Jens Schulte-Bockum.
Bei der Auktion kommen alle GSM-Frequenzen in einen Topf, wobei eine Grundausstattung für die drei Betreiber reserviert ist. Nach der Vergabe - Experten rechnen mit Frühjahr 2015 - muss die neue Mobilfunk-Allianz von Telefónica und E-Plus jene Spektren vorzeitig freimachen, die sie nicht wieder ersteigerte, nämlich bis Ende 2015. Damit sollen die notwendigen Ressourcen für das schnelle mobile Internet bereitgestellt werden, betonte Homann.
Im 900-MHz-Band und im 1800-MHz-Band wird in Deutschland mit den Standards GSM (2G) gefunkt. UMTS-Netze (3G) nutzen die Frequenzen der Bänder im 1900-MHz-Bereich und 2100-MHz-Bereich. Das 1800-MHz-Band wird zusätzlich auch für das schnellste Datennetz LTE (4G) verwendet wie auch die Bereich 800 MHz, 2000 MHz und 2600 MHz.
In der nun anstehenden Auktion sollen auch Frequenzen aus dem Bereich 700 Megahertz, die als digitale Dividende II bezeichnet wird, unter den Hammer kommen. Hier ist aber noch eine Einigung zwischen Bund und Ländern erforderlich. Die Bundesnetzagentur wolle danach und mit Blick auf die Frequenzausstattungen aller Wettbewerber prüfen, ob es insbesondere für den Bereich der UMTS-Frequenzen (2 Gigahertz) noch Anpassungsbedarf gibt./ls/DP/jha
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