27.03.2025 16:38:38
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ROUNDUP: BUND scheitert mit Klage gegen festes LNG-Terminal Stade
LEIPZIG/STADE (dpa-AFX) - Die Umweltorganisation BUND Niedersachsen ist mit einer Klage gegen die Genehmigung und den Betrieb des ersten landseitigen LNG-Terminals in Deutschland am Standort Stade in Niedersachsen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte die Genehmigung als rechtmäßig ein. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Es geht um die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg für die Errichtung und den Betrieb des Terminals an der Elbmündung, der bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden soll.
Die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein Beleg für die gute und sorgfältige Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg und der Stadt Stade, hieß es in einer Stellungnahme der Betreiberin Hanseatic Energy Hub (HEH): "Wir werden mit dem landbasierten Terminal für verflüssigte Gase ab 2027 zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas beitragen".
Die Kapazitäten des Terminals seien langfristig an europäische Energieversorger vermarktet. "Diese haben zudem die Option, im Zuge der Energietransformation auf wasserstoffbasierte Energieträger wie Ammoniak umzustellen", hieß es weiter.
BUND warnt vor fossiler Investitionsruine
Der BUND Niedersachsen hatte beim geplanten Bau gravierende sicherheitsrelevante Fehler angemahnt und Sicherheitsabstände zu schutzbedürftigen Gebieten als unzureichend angesehen. Zudem verstoße der Bau gegen nationale und internationale Klimaziele. Der BUND hatte im Dezember 2023 Widerspruch gegen die Genehmigung des Flüssiggas-Terminals beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht, der jedoch zurückgewiesen wurde. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht das letzte Wort in dem Rechtsstreit.
Es sei verständlich, dass angesichts der drohenden Energiekrise kurzfristig Lösungen gefunden werden mussten, hatte die BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner in der mündlichen Verhandlung gesagt. "Aber es gab und gibt keine Gasmangellage. Die Auslastung des geplanten LNG-Terminals ist überdimensioniert." Sie warnte davor, eine fossile Investitionsruine zu schaffen.
Die Sorgen würden ernst genommen, hatte der Prozessvertreter des beklagten Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg betont. "Die Behörde ist an Recht und Gesetz gebunden und das ist im Bescheid auch entsprechend geschehen."
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts führte in der Begründung aus, dass es der Genehmigungsbehörde verwehrt sei, einen früheren als den im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt des 31. Dezember 2043 für die Beendigung eines LNG-basierten Terminalbetriebs zu verfügen.
LNG-Terminals sollen Gasversorgung sicherstellen
Derzeit werden ein schwimmendes Terminalschiff sowie ein festes, landseitiges Terminal zum Import von flüssigem Erdgas (LNG) am Standort Stade geplant. Das schwimmende Terminal sollte längst in Betrieb gehen, ein Vertragsstreit verzögert dies auf unbestimmte Zeit. Das wesentlich größere Terminal soll das schwimmende ersetzen und laut Genehmigung bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden. Eigentlich sollte das Projekt bis 2026 fertiggestellt werden.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte die Bundesregierung 2022 angekündigt, mehrere LNG-Terminals aufzubauen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Die Importe sollen zur Schließung der Versorgungslücke beitragen, die durch das Ausbleiben russischer Gaslieferungen entstand./jan/DP/men

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