04.07.2020 12:22:38
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ROUNDUP/'Bürokratiemonster': Bonpflicht ärgert niedersächsische Bäckerzunft
HANNOVER (dpa-AFX) - Auf der gläsernen Ladentheke findet der Korb für die Bons wegen der Plexiglasscheiben zum Schutz vor dem Corona-Virus neuerdings kaum noch Platz. Die Bons bleiben in vielen Bäckerfilialen gleich hinter der Theke, wo sie dann in den Korb oder auch sofort in den Mülleimer fliegen. "Totaler Quatsch", schimpft eine Verkäuferin in Bremen. "Nicht mal jeder Zehnte nimmt den Bon mit", schätzt sie. Ein halbes Jahr nach Einführung der Bonpflicht zieht die Bäckerzunft ein vernichtendes Fazit.
Nach Angaben des Bäckerinnungsverbandes Niedersachsen/Bremen wollen sogar nur maximal drei Prozent der Kunden den Beleg. Dabei handelt es sich meist um solche, die den Bon als Nachweis über geschäftliche Auslagen für die Steuerunterlagen brauchen. Auch wer Kuchen für die Oma kauft, nimmt den Bon als Nachweis schon mal mit. Der Rest der Kundschaft beantwortet die Frage "Brauchen Sie den Bon?" mit "Nein, Danke!".
Doch seit Jahresanfang müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen - selbst wenn es nur um ein Mohnbrötchen geht. Bei vielen Betrieben stieß die Regelung von Beginn an auf harsche Kritik. Die Belegpflicht für alle Händler mit elektronischen Kassensystemen soll gegen Steuerbetrug helfen, etwa weil das Kassensystem und die Bons miteinander abgeglichen werden könnten.
"Für uns Bäcker bleibt die Bonpflicht ein Bürokratiemonster", sagte die Landesbeauftragte für Öffentlichkeitsarbeit des Bäckerinnungsverbandes Niedersachsen/Bremen, Babette Lichtenstein van Lengerich, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Mit ihrem Mann betreibt sie das Unternehmen Lohner Landbäcker mit 15 Filialen und insgesamt 180 Mitarbeitern. Die Bons aus Thermopapier müssten gesammelt und entsorgt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern hat Bäcker Jörg Reichau aus Grambin (Kreis Vorpommern-Greifswald) die Kassen in seinen Filialen mit einer Software updaten lassen, nachdem er sich beim Finanzamt rückversicherte, dass die QR-Codes auch anerkannt werden. Kostenpunkt: 35 Euro einmal pro Kasse und rund 5 Euro Wartungskosten monatlich pro Kasse. Das rechne sich, wenn man überlege, wie viele Rollen Papier für Kassenbons draufgingen. "Wer dann wirklich noch einen Kassenbon braucht, für den können wir den Beleg auch ausdrucken", sagte Reichau.
Laut einer im Mai erfolgten Erlassänderung dürfen mit Zustimmung des Kunden auch elektronische Belege ausgestellt werden. Die gelten als ausgestellt, "wenn dem Kunden die Möglichkeit der Entgegennahme des elektronischen Beleges gegeben wird", heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 28. Mai. Das kann in Form eines QR-Codes geschehen oder über einen Download-Link, per E-Mail oder direkt über ein Kundenkonto.
Allerdings setzt das bei den Kunden eine gewisse digitale Grundausstattung sowie Sachkenntnis voraus. Und auch die Bäcker müssten investieren. "Durch die Corona-Krise haben die Betriebe aber mit mindestens 30 Prozent Umsatzverlust zu kämpfen", betonte Babette Lichtenstein van Lengerich. Es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Moment denke da niemand an Investitionen in teure Software./hr/DP/men
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