15.04.2015 18:29:46

ROUNDUP 4: EU-Kommission droht Google mit Milliarden-Wettbewerbsstrafe

(neu: Reaktion Bundesjustizminister Heiko Maas, letzter Absatz)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission wirft Google Behinderung der Konkurrenz vor und droht dem US-Konzern mit einer Milliardenstrafe. Ein mögliches Bußgeld am Ende des Wettbewerbsverfahrens könnte aktuell bis zu 6,6 Milliarden Euro betragen. Auch Auflagen für das Google-Geschäftsmodell in Europa sind möglich. Die EU-Behörde wirft dem Suchmaschinenbetreiber vor, in den Trefferlisten eigene Dienste - etwa Preisvergleiche beim Online-Shoppen - künstlich zu bevorzugen. Am Mittwoch verschickte die Behörde die Beschwerdepunkte an Google. Die Entscheidung in dem Fall dürfte erst in einem Jahr fallen.

In einer getrennten Untersuchung nehmen Europas oberste Wettbewerbshüter zudem die Dominanz von Googles Betriebssystem Android unter die Lupe, das auf Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft.

KOMMISSION: GOOGLE BEVORZUGT EIGENE DIENSTE

Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager schadet die Google-Praxis Konkurrenten. Dazu zählen etwa die Suchmaschine von Microsoft namens Bing oder Reise-Seiten wie Expedia und Tripadvisor. Aber auch Verbraucher hätten Nachteile: "Wir wollen, dass Verbraucher sicher sein können, die besten Ergebnisse angezeigt zu bekommen."

Der Internet-Konzern bevorzuge etwa seinen eigenen Dienst Google Shopping, dessen Treffer bei Suchanfragen prominent platziert werden. Vestager kündigte an, weitere Geschäftsbereiche zu prüfen: "Wir werden auch Verhaltensweisen von Google in anderen Bereichen unter die Lupe nehmen, wie Karten, Hotels, Flugbuchungen." Auch hier hatte es diverse Beschwerden von Wettbewerbern gegeben.

ZEHN WOCHEN ZEIT FÜR ANTWORT

Vestager sagte, sie habe die Befürchtung, dass Google sich "einen unfairen Vorteil verschafft" habe. Der Internet-Konzern hat im Suchmaschinen-Geschäft in vielen EU-Ländern einen Marktanteil von 90 Prozent. "Dominanz an sich ist kein Problem", betonte sie. Dominierende Unternehmen hätten aber die Verantwortung, ihre Position nicht auszunutzen, indem sie den Wettbewerb behinderten.

Google hat nun zehn Wochen Zeit, um zu antworten. Eine Frist für eine Entscheidung der EU-Kommission gibt es nicht, Experten rechnen aber mit mindestens einem Jahr. Alle Wege seien noch offen, betonte Vestager. Aber wenn es am Ende keine Lösung gebe, werde die Kommission nicht vor einer Strafe zurückschrecken. Sie wolle sich allerdings nicht in die Funktionsweise von Googles Suchformel oder das Design der Website einmischen, betonte Vestager.

VERFAHREN KÖNNTE TIEF IN ANDROID HINEINSCHNEIDEN

Google verteidigte das Vorgehen bei seiner Shopping-Suchmaschine. "Die Ergebnisse von Google Shopping haben dem Wettbewerb nicht geschadet", hieß es in einem Blogeintrag. Laut von Google in einer Grafik veröffentlichten Nutzerzahlen für Deutschland liegt die eigene Shopping-Suche in etwa auf gleichem Niveau mit anderen Diensten und deutlich unter Idealo.de des Medienkonzerns Axel Springer (Axel Springer SE vinkuliert).

Das Android-Verfahren könnte tief in Googles Geschäftsmodell mit dem meistgenutzten Smartphone-Betriebssystem schneiden. Android ist an sich frei und kostenlos, aber Hersteller brauchen Lizenzen, wenn sie Google-Dienste wie Maps oder GMail auf ihren Geräten anbieten wollen. Dabei muss man das gesamte Paket buchen und darf sich nicht einzelne Dienste herauspicken. Brüssel will diese Praxis untersuchen.

ANDROID HAT ÜBER 80 PROZENT MARKTANTEIL

Die Kommission will außerdem prüfen, ob Google mit Anreizen für Hersteller, seine Dienste und Anwendungen exklusiv vorzuinstallieren, Konkurrenten illegal beeinträchtigt habe. Zudem soll untersucht werden, ob der Konzern Anbieter behindert habe, die eigene Android-Versionen vermarkten wollten. Google erklärte, Android sorge für mehr Auswahl und Innovationen im Markt.

Android hat aktuell weltweit einen Marktanteil von über 80 Prozent im Smartphone-Geschäft. Zugleich werden vor allem in China viele Android-Geräte komplett ohne Google-Dienste verkauft.

ZUGESTÄNDNISSE BEI INTERNETSUCHE

Vestager betonte, bei Android wolle sie "sicherstellen, dass die Märkte in diesem Bereich sich entwickeln können, ohne dabei von einem Unternehmen durch wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden".

Google hatte sich im Zuge des Verfahrens zur Internet-Suche mehrfach zu Zugeständnissen bereiterklärt, die Vestagers Vorgänger Joaquín Almunia ausreichend fand. In der Kommission gab es jedoch Widerstände gegen eine Einstellung des Verfahrens. Konkurrenten und Unternehmen aus der Medienbranche gingen die Zugeständnisse nicht weit genug. Sie wollen unter anderem einen prominenteren Platz in Suchergebnissen.

STRAFE VON BIS ZU ZEHN PROZENT DES JAHRESUMSATZES

In einem EU-Wettbewerbsverfahren kann die Strafe bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes erreichen. Im vergangenen Jahr setzte Google 66 Milliarden Dollar um.

Die Entscheidung wurde von Seiten der Beschwerdeführer begrüßt, etwa dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). "Heute ist ein guter Tag für die Medienfreiheit in Europa", sagte ein Sprecher der Verbände in Berlin. "Es ist höchste Zeit, dass dem Quasimonopolisten Google die Bevorzugung eigener Angebote untersagt wird." Ein Sprecher von Microsoft betonte: "Natürlich muss jedes Unternehmen den selben Spielregeln gehorchen." Rivalen wie die Unternehmensinitiative ICOMP mit Microsoft als maßgeblichem Mitglied begrüßten den Schritt.

AUCH AUS POLITIK KAM ZUSTIMMUNG

Auch aus der Politik kam Zustimmung. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz nannte das Verfahren gegen Google "folgerichtig und notwendig". Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte in Berlin: "Wir brauchen klare, europäische Regeln, damit auch im Zeitalter der Digitalisierung fairer Wettbewerb möglich ist." Auch der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc begrüßte den Schritt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einer "guten Nachricht" für Verbraucher. Er sagte der "Welt": "Als Nutzer einer Suchmaschine müssen sie darauf vertrauen können, dass alle Ergebnisse einer Suche nach sachgerechten Kriterien angezeigt werden."/mt/DP/jha

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