30.10.2013 15:59:32
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ROUNDUP 2: Gericht verbietet Tempo-Bremse der Telekom
KÖLN (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom hat bei ihren Plänen für eine Tempo-Bremse im Festnetz einen empfindlichen Dämpfer bekommen. Das Kölner Landgericht erklärte am Mittwoch die entsprechende Vertragsklausel bei Festnetz-Flatrates nach einer Klage von Verbraucherschützern für nicht zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Telekom kann beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Das wolle das Unternehmen "voraussichtlich" tun, sagte ein Sprecher.
Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Landgerichts ihre Entscheidung. Sie sprach von einer "unangemessenen Benachteiligung" der Kunden. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört. So würden im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hohen Geschwindigkeiten nach einer Drosselung weniger als 10 Prozent des ursprünglich vereinbarten Tempos zur Verfügung stehen. Mobilfunk-Flatrates sind von dem Urteil nicht betroffen.
Außerdem würden die Pläne nicht nur eine geringe Anzahl von Dauersurfern einschränken. Weil der Bedarf für ein schnelles und leistungsfähiges Internet stetig steige, insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen, würde eine Drosselung auch ein breites Publikum treffen, hieß es zur Begründung. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch die später angehobene Geschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde, betonte das Gericht.
Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten in den vergangenen Monaten für viel Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als "Drosselkom" verspottet. Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein, kündigte die Telekom Ende April an. Neue Verträge wurden entsprechend angepasst. Technisch sollte die Drosselung allerdings nicht vor 2016 umgesetzt werden. Konzernchef René Obermann begründete die Pläne unter anderem mit den Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze, die zurückverdient werden müssten.
Bei der Telekom stieß das Urteil auf Unverständnis: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte das Unternehmen. Das Urteil liege aber noch nicht vor. "Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen."
Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen, erklärte die Verbraucherzentrale NRW, die geklagt hatte. "Für eine Surfbremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr". Das Urteil sei auf den Mobilfunkbereich nicht anwendbar, schränkte sie ein. "Die Probleme sind natürlich auch da bekannt." Die Verbraucherzentrale habe aber keine konkreten Pläne, auch gegen Mobilfunk-Drosselungen zu klagen. Man wolle "erstmal diese eine Sache durchfechten"./ls/DP/jha
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