28.03.2021 16:07:38
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ROUNDUP 2: Frankreich ist Hochinzidenzgebiet mit Corona-Testpflicht
(neu: Neues zu Grenzkontrollen, Testpflicht, Quarantäne)
BERLIN (dpa-AFX) - Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gilt Frankreich seit Sonntag aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabei haben muss. Für das an Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzende Département Moselle gelten weiterhin noch strengere Einreiseregeln. Tschechien, das österreichische Bundesland Tirol und die Slowakei wurden auf der Risikoliste des Robert Koch-Instituts dagegen zurückgestuft und ein Teil der Reisebeschränkungen aufgehoben. Die stationären Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Tschechien bleiben aber vorerst bestehen.
Das bedeuten die neuen Einstufungen im Einzelnen:
FRANKREICH
Das an Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzende Nachbarland war bisher als einfaches Risikogebiet eingestuft, die niedrigste von drei Risikokategorien. Weil die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen inzwischen 200 übersteigt, gilt das Land nun als Hochinzidenzgebiet. Die Quarantäneregeln ändern sich dadurch nicht. Wer aus Frankreich einreist muss sich zehn Tage lang isolieren, kann sich aber nach fünf Tagen von der Quarantäne "freitesten".
Eine Ausnahme bildet das Département Moselle. Es ist bereits seit längerem als Virusvariantengebiet eingestuft, die höchste Risikokategorie. Das wird vorerst auch so bleiben. Wer aus Moselle einreist, muss 14 Tage in Quarantäne und kann sich davon auch nicht durch einen Test befreien. Bestimmte Personengruppen dürfen aus Moselle gar nicht einreisen.
Die neue Testpflicht für ganz Frankreich soll nicht durch stationäre Grenzkontrollen, sondern durch stichprobenartige Kontrollen hinter der Grenze überwacht werden. Für Menschen in Grenznähe gelten spezielle Regeln. So müssen sich Pendler aus dem Elsass für die Einreise nach Deutschland nicht jeden Tag, sondern nur zwei Mal die Woche testen lassen.
TIROL
Weite Teile Tirols waren bisher wie auch Tschechien und die Slowakei Virusvariantengebiet. Das auch bei deutschen Touristen beliebte Bundesland ist nun wieder einfaches Risikogebiet. Die Einreisesperre für bestimmte Personengruppen fällt damit nach Angaben der Bundespolizei in Bayern weg, auch das Beförderungsverbot für Bus- und Bahnunternehmen.
Die Testpflicht und die verschärfte 14-tägige Quarantäne bleiben aber für einen großen Teil der Tiroler bei Einreise nach Deutschland zunächst bestehen, weil diese Bestimmungen für Reisende gelten, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tag in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Erst nach Ostern entfallen diese Folgeerscheinungen der Einstufung in die höchste Risikokategorie.
Die stationären Kontrollen an der Grenze zu Tirol werden nach Angaben der Bundespolizei zunächst beibehalten. Sie waren erst am 17. März um weitere zwei Wochen verlängert worden.
TSCHECHIEN UND SLOWAKEI
Auch Tschechien und die Slowakei waren bisher Virusvariantengebiete, sie wurden am Sonntag aber nicht ganz so weit zurückgestuft wie Tirol. Sie sind nun wegen der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen Hochinzidenzgebiete. Die Testpflicht bei Einreise bleibt also für diese beiden Länder bestehen, bei der Quarantäne gilt dieselbe Übergangsregelung wie bei Tirol. Die Slowakei hat keine Grenze zu Deutschland. An der Grenze zu Tschechien bleiben die Grenzkontrollen zunächst wie bei Tirol bestehen.
DÄNEMARK
Eine Änderung gibt es außerdem in Dänemark. Das gesamte Land - mit Ausnahme der autonomen Inseln Färöer und Grönland - gilt nun als einfaches Risikogebiet. Bisher waren noch die Regionen Nordjylland und Midtjylland als "risikofrei" eingestuft./mfi/DP/jha
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