Jetzt bei Plus500 CFDs auf die weltweit gefragtesten Basiswerte wie Aktien, Indizes oder Kryptowährungen entdecken!5 -W-
08.02.2024 19:32:38

ROUNDUP 2: Darf Trump vom Wahlzettel gestrichen werden? - Supreme Court

(nach Ende der Anhörung aktualisiert)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Das Oberste Gericht der USA hat sich skeptisch gezeigt, den früheren US-Präsidenten Donald Trump vom höchsten Amt im Staate zu disqualifizieren. Die Richterinnen und Richter zeigten sich bei einer Anhörung am Donnerstag in der US-Hauptstadt Washington offen für die Argumente von Trumps Verteidigung, den Republikaner auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen zu lassen. Der 77-Jährige hatte sich zuvor an das Gericht gewandt, um ein Urteil aus dem Bundesstaat Colorado zu kippen, wonach er sich aufgrund seiner Rolle in Verbindung mit dem Angriff auf das US-Kapitol 2021 für die Vorwahl disqualifiziert hat.

Trump will bei der US-Präsidentenwahl Anfang November erneut für die Republikaner kandidieren. Wer als Präsidentschaftskandidat antreten will, muss sich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Kläger versuchen seit einiger Zeit in verschiedenen Bundesstaaten, Trumps Teilnahme an den Vorwahlen zu verhindern und den Namen des 77-Jährigen von Wahlzetteln streichen zu lassen. Die Richterinnen und Richter nutzen den Termin am Donnerstag, um eine Vielzahl an Fragen zur Argumentation beider Seiten zu stellen. Mit einer Entscheidung des Supreme Court ist erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.

Trumps-Anwalt Jonathan Mitchell verdeutlichte vor dem obersten Gericht des Landes seine Forderung, dass sein Mandant nicht vom höchsten Amt im Staat disqualifiziert werden dürfe. Die sogenannte Aufstandsklausel in der Verfassung beziehe sich nur auf ernannte und nicht auf gewählte Amtsträger wie Präsidenten, argumentierte er. Die Klausel besagt, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Der Vertreter der Gegenseite, Jason Murray, sagte, Trump habe sich durch seine Beteiligung an einem Aufstand eindeutig disqualifiziert. Es gebe keinen Grund für die Annahme, dass die Klausel nicht auch den Präsidenten einschließe.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die beispiellose Attacke auf den US-Parlamentssitz vor fast genau drei Jahren: Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl von 2020 formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede durch unbelegte Behauptungen aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg durch massiven Betrug gestohlen worden sei. Auf Grundlage dieser Ereignisse versuchen Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten seit geraumer Zeit auch, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentschafts-Vorwahlen streichen zu lassen.

Der konservative Richter Samuel Alito äußerte in der Anhörung die Befürchtung, dass bei einem Ausschluss Trumps, andere Bundesstaaten "Vergeltung üben" und einen anderen Kandidaten ausschließen könnten. Einige Richter zeigten sich mit Blick auf das Urteil des höchsten Gerichts in Colorado besorgt, dass die Entscheidung eines Bundesstaats die gesamte Präsidentenwahl beeinflussen könnte. Auch die liberalen Richterinnen meldeten Zweifel an der Argumentation der Trump-Gegner an. "Ich denke, die Frage, die man sich stellen muss, ist, warum ein einzelner Staat entscheiden sollte, wer Präsident der Vereinigten Staaten wird", sagte etwa Elena Kagan.

Trump gab nach der Anhörung eine Pressekonferenz in seinem Anwesen in Mar-a-Lago in Florida. Darin stellte er sich als Opfer der Justiz dar. Mit Blick auf den Sturm auf das Kapitol sagte er: "Das war kein Aufstand." Den Auftritt seines Anwalts vor dem Supreme Court nannte er eine gute Präsentation. Ansonsten sprach er - wie üblich - durcheinander über diverse Themen, darunter Migration, China oder Israel, und schoss verbal gegen Amtsinhaber Joe Biden./trö/DP/he

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!