14.02.2015 00:32:59
|
Rheinische Post: Verbraucherschützer Müller nennt Maklergebühren eine Frechheit
Düsseldorf (ots) - Der Chef des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes, Klaus Müller, hat die bisherige Praxis bei
Maklergebühren als "dreistes Prinzip" kritisiert. "Ich halte es für
eine Frechheit, dass in Deutschland Mieter für eine Leistung zahlen
müssen, die ein Vermieter bestellt", sagte Müller der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). "Ein solch
dreistes Prinzip ist wohl einzigartig auf dem Markt. Deswegen ist es
völlig richtig, dass künftig die Regel gelten soll: Wer bestellt, der
bezahlt", sagte Müller der Zeitung. "Und verflixt nochmal: Das
Besteller-Prinzip wäre auch für die Makler eine Chance, ihr durchaus
zweifelhaftes Image aufzubessern." Der oberste Verbraucherschützer
sieht wegen der geplanten Änderungen zwar einen Schrumpfprozess bei
den Immobilienvermittlern vorher, dennoch würden Makler weiterhin
gebraucht werden. "Fest steht doch, dass es in Deutschland durchaus
den Bedarf gibt, gerade angesichts des angespannten Immobilienmarktes
in den Großstädten", sagte Müller. Das gelte nicht nur für Mieter
sondern auch für Immobilienkäufer.
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!