13.08.2019 23:33:42
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Rheinische Post: Kommentar / NRW hält bei Fußfesseln Maß = Von Thomas Reisener
Im Ländervergleich wird nun deutlich, dass die NRW-Gerichte das Instrument vergleichsweise selten anordnen. Das ist nicht zwingend ein Beleg dafür, dass der ganze Streit vermeidbar war und die Polizei womöglich auch ohne elektronische Fußfesseln ausgekommen wäre. Offenbar wägen Behörden und Richter den Einsatz in NRW nur besonders sorgfältig ab.
Das ist auch notwendig. Denn anders als im Bereich der Justiz, wo potenzielle Wiederholungstäter auch nach der Haftentlassung in besonderen Fällen schon lange per Fußfessel überwacht werden können, wird die Fußfessel im Rahmen des neuen Polizeigesetzes auch in reinen Verdachtsfällen angewendet. Etwa bei Gefährdern, die sich noch gar nichts haben zuschulden kommen lassen, denen die Behörden - oft auf der Grundlage geheimdienstlicher Erkenntnisse - aber trotzdem Attentate zutrauen. Das bedeutet: Letztlich können in NRW auf Grundlage des neuen Polizeigesetzes auch formal Unschuldige per Fußfessel überwacht werden.
Neue Gefahren des Terrors wie etwa Schläfer, die unauffällig leben und erst nach Jahren wie aus dem Nichts zur Tat schreiten, machen das notwendig. Aber es ist schon gut, wenn die Gerichte den Einsatz auf besonders streng ausgewählte Ausnahmen beschränken.
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