21.02.2019 22:33:44

Rheinische Post: Kommentar: Beinahe barrierefrei

Düsseldorf (ots) - VON HENNING RASCHE Das Wahlrecht ist kein Gnadenrecht. Das Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Die Mehrheit hat nicht die Aufgabe, einer Minderheit dieses Recht zu- oder abzuerkennen. Der Gesetzgeber darf nicht nach Gutdünken darüber befinden. Das hat er aber getan. Er hat schuldunfähige Straftäter und Menschen mit gesetzlichem Vollbetreuer von der Demokratie ausgeschlossen. Für mehr als 80.000 Menschen war die Wahlurne nicht barrierefrei. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Peinlichkeit ein Ende gesetzt. Leider viel zu spät. Das Verfahren, das muss man sich einmal vorstellen, richtete sich gegen die Wahl vor sechs Jahren. Es ist unverständlich, warum es nicht möglich war, vor der Wahl 2017 Rechtssicherheit herzustellen. Der Gesetzgeber hat geschlafen, war wie das Kaninchen vor Karlsruhe erstarrt. Karlsruhe hat geschlafen, weil es sich bei der richtigen Entscheidung zu viel Zeit gelassen hat. Kein Grund ist ersichtlich, derart viele Menschen pauschal von Wahlen auszuschließen. Das muss dringend auch für die Länder und Europa gelten. Erst dann ist Wählen barrierefrei.

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