05.01.2017 22:37:56
|
Rheinische Post: Kommentar / Behördenversagen mit tödlichen Folgen = Von Martin Kessler
Düsseldorf (ots) - In einer Demokratie ist die Regierung zur
Rechenschaft gegenüber ihren Bürgern verpflichtet. So hat die
Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wer in einer
Gefährdungslage seinen Aufgaben nachgekommen ist und wer nicht und
deshalb mit Konsequenzen zu rechnen hat. Der richtige Ort,
Rechenschaft abzulegen, ist das Parlament in öffentlicher Sitzung.
Das ist in NRW geschehen. Gestern legten die Sicherheitsbehörden vor
dem Innenausschuss des Landtags Rechenschaft über ihre Erkenntnisse
zum mutmaßlichen Massenmörder Anis Amri ab. Leider ist auch nach dem
Bericht und der anschließenden Debatte nicht hinreichend klar, wer in
diesem Fall richtig gehandelt hat und wer seine Aufgaben nicht
erfüllte. Und das, obwohl eine Fülle detaillierter Erkenntnisse
zusammengetragen wurde, die die Öffentlichkeit in Erstaunen versetzt
und sie fassungslos macht, dass daraus keine personellen Konsequenzen gezogen werden. Deutlich geworden ist nur eins: Die Behörden haben zu wenig getan, um den Anschlag zu verhindern. Obwohl Amri siebenmal Gegenstand der Gespräche beim Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) war, obwohl bekannt war, dass er mehrere Identitäten hatte und sich offenbar Sozialleistungen erschlichen hatte, obwohl er nach Zeugenaussagen Anschläge mit Hilfe von Kriegswaffen begehen wollte und im Internet nach Sprengstoffen recherchierte, obwohl er "im Auftrag von Allah töten" und sich mit Mitgliedern des Islamischen Staats treffen wollte, hat ihn die deutsche Justiz aus den Augen verloren. Das nennt man Behördenversagen, für das die Landeskriminalämter von NRW und Berlin sowie die Beteiligten des GTAZ verantwortlich sind. Unverständlich ist auch, dass der Generalstaatsanwalt in Berlin die Telefonüberwachung nach einem halben Jahr abbrach und sie auch nicht mehr aufnahm, als das LKA von NRW drei Monate vor dem Anschlag von Tunesien und Marokko informiert wurde, dass Amri IS-Anhänger sei, Kontakt zu IS-Terroristen hatte, sich in Berlin aufhalte und in Deutschland ein "Projekt ausführen wolle". Braucht man noch mehr Hinweise, um Amris Telefon zu überwachen? Sicher, die Hürden des Gesetzes zur Überwachung und Inhaftierung von Gefährdern sind hoch. Allein aufgrund seiner Gesinnung wird in Deutschland niemand eingesperrt. Aber wenn das Gesamtbild ergibt, dass es sich bei einer Person um einen gefährlichen Islamisten handelt, ist es auch nach jetzigem Recht möglich, "zur Abwehr einer besonderen Gefahr" eine Person zu verhaften und abzuschieben. Das alles entbindet die Politik nicht, im Straf- und Ausländerrecht erheblich nachzuschärfen.
und sie fassungslos macht, dass daraus keine personellen Konsequenzen gezogen werden. Deutlich geworden ist nur eins: Die Behörden haben zu wenig getan, um den Anschlag zu verhindern. Obwohl Amri siebenmal Gegenstand der Gespräche beim Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) war, obwohl bekannt war, dass er mehrere Identitäten hatte und sich offenbar Sozialleistungen erschlichen hatte, obwohl er nach Zeugenaussagen Anschläge mit Hilfe von Kriegswaffen begehen wollte und im Internet nach Sprengstoffen recherchierte, obwohl er "im Auftrag von Allah töten" und sich mit Mitgliedern des Islamischen Staats treffen wollte, hat ihn die deutsche Justiz aus den Augen verloren. Das nennt man Behördenversagen, für das die Landeskriminalämter von NRW und Berlin sowie die Beteiligten des GTAZ verantwortlich sind. Unverständlich ist auch, dass der Generalstaatsanwalt in Berlin die Telefonüberwachung nach einem halben Jahr abbrach und sie auch nicht mehr aufnahm, als das LKA von NRW drei Monate vor dem Anschlag von Tunesien und Marokko informiert wurde, dass Amri IS-Anhänger sei, Kontakt zu IS-Terroristen hatte, sich in Berlin aufhalte und in Deutschland ein "Projekt ausführen wolle". Braucht man noch mehr Hinweise, um Amris Telefon zu überwachen? Sicher, die Hürden des Gesetzes zur Überwachung und Inhaftierung von Gefährdern sind hoch. Allein aufgrund seiner Gesinnung wird in Deutschland niemand eingesperrt. Aber wenn das Gesamtbild ergibt, dass es sich bei einer Person um einen gefährlichen Islamisten handelt, ist es auch nach jetzigem Recht möglich, "zur Abwehr einer besonderen Gefahr" eine Person zu verhaften und abzuschieben. Das alles entbindet die Politik nicht, im Straf- und Ausländerrecht erheblich nachzuschärfen.
www.rp-online.de
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!