15.07.2015 21:57:39

Rheinische Post: Auschwitz-Urteil rechtlich vertretbar Kommentar Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots) - Bitte nicht wieder das Gossenthema! So flehte Joachim Fests Vater jedes Mal, wenn sich sein großer Sohn publizistisch-historisch mit der deutschen Höllenfahrt schlechthin befasste. Die Hauptchiffre für diesen unfassbaren Absturz eines Kulturvolks ins Barbarische heißt "Auschwitz". Gut 8.000 Personen taten dort Dienst, viele als entmenschte Sadisten und Mörder, andere
dazu gehörte der nun verurteilte SS-Mann Oskar Gröning - als Hilfspersonal mit NS-Gesinnung, als Assistenten des Abscheulichen. Gröning erweckte vor Gericht wenigstens den Eindruck, als trage er Spuren des Erschreckens vor dem eigenen moralischen Abstieg in sich. Vielleicht war es auch bloß Prozess-Taktik, die auf ein mildes Urteil setzte. Das gab es nicht, auch wenn überschießende Reaktionen eine härtere Bestrafung bis hin zu lebenslang für gerecht hielten. Lebenslang wäre unangemessen gewesen, denn ein Täter war Gröning eben nicht. Um seine Gehilfen-Eigenschaft festzustellen, bedurfte es gar strafrechtlicher Dehnübungen. Sie sind juristisch vertretbar und auch rechtspolitisch notwendig. Wer in Auschwitz, in welcher Funktion auch immer, mitgemacht hat, darf nicht auf Nachsicht zählen, auch nicht bei Gericht.

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