28.04.2016 12:54:00

RH-Kritik an fehlender Franken-Absicherung bei Exportförderungen

Finanzministerium und Kontrollbank haben den Großteil der Rechnungshof-Empfehlungen aus dem Jahr 2013 für Verbesserungen bei den Exportförderungen umgesetzt. In einem zentralen Punkt, der Absicherung gegen Kursrisiken des Schweizer Franken, gab und gibt es aber große Probleme, schreibt der Rechnungshof (RH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht über die "Follow-up-Überprüfung".

Das bestehende Kursrisiko sei durch Anschlussfinanzierungen auf zukünftige Finanzjahre übertragen worden, schreibt der Rechnungshof. Das vorhandene Risiko sei nicht gesteuert, sondern ledlglich verwaltet worden. Während es Kurssicherungen bei Geschäften in japanischen Yen gab, habe es diese gegenüber den Schweizer Franken nicht gegeben.

In Folge ist das CHF-Kursrisiko zwischen Ende 2014 und Ende Juni 2015 um 2,38 Milliarden Euro gestiegen - von 3,5 auf 5,88 Mrd. Euro. Inzwischen sind es unter 5 Mrd. Euro, hieß es zur APA. Denn im Jänner 2015 hatte die Schweizer Nationalbank die davor versprochene Untergrenze von 1,20 Franken zum Euro überraschend und ohne Vorankündigung aufgegeben. In Folge fiel der Franken auf knapp über der Parität zum Euro. Das Portfolio des Bundes im Exportfinanzierungsverfahren blieb unverändert bei 18,45 Mrd. Franken.

Der Bund hatte nicht die Mittel, um die fällig werdenden Rückzahlungen (Tilgungen) in Schweizer Franken zu finanzieren. "Mit den verfügbaren Budgets konnte das BMF im Zeitraum 2011 bis Mitte 2015 nur die laufenden Wechselkursdifferenzen für die fälligen Zinszahlungen des CHF-Portfolios begleichen", heißt es im RH-Bericht. Eine gezielte Risikosteuerung oder Risikominimierung habe nicht stattgefunden, Tilgungen auch nicht.

Obwohl das Finanzministerium im März 2011 noch geplant hatte, den Fremdwährungsanteil im Exportfinanzierungsverfahren auf 35 Prozent zu senken, kam es zwischen Ende Dezember 2011 und Ende Juni 2015 zu einem Anstieg von 57 Prozent auf 76 Prozent, vermerkt der RH. Dieser hätte sogar einen Fremdwährungsanteil von weniger als 35 Prozent empfohlen.

Der Rechnungshof hätte sich auch eine höhere Abschöpfung von Mitteln aus der Ausfuhrförderung gewünscht. Ein im Gesetz vorgesehenes Konto sei zwar wie empfohlen mit einer Obergrenze versehen worden, diese sei aber so hoch gewesen, dass die darauf liegenden Beträge von 392 Mio. Euro (2009) auf 536 Mio. Euro (2013) stiegen. 2012 bis 2014 wurden 206 Mio. Euro an den Bund abgeführt, wären die Empfehlungen des RH umgesetzt worden, dann wären 423 bis 590 Mio. Euro geflossen.

(Forts. mögl.) tsk/ivn

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