LeiKi Einrichtung |
15.12.2023 13:38:00
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René Benkos SIGNA rutscht immer tiefer in die Krise: Weitere SIGNA-Gesellschaft ist insolvent
"Laut Eigenangaben strebt die Schuldnerin keine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens an", so David Schlepnik vom KSV1870. Eine Eigenverwaltung stehe ihr nicht zu, so der AKV. Von der Insolvenz sind den Angaben zufolge 14 Gläubiger und 4 Beschäftigte betroffen. Die laufenden Löhne und Gehälter seien laut Schuldnerangaben bis einschließlich Ende Oktober bezahlt worden.
Die Schuldnerin, deren Geschäftsführer Marcus Mühlberger war, war laut KSV1870 bis vor einem halben Jahr Alleingesellschafterin der Leiner & Kika Möbelhandels GmbH und deren operative Managementgesellschaft. Der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Schuldnerin bestand demnach im Halten der Beteiligung sowie in der Erbringung von Managementaufgaben für diese (später ebenso insolventen) Gesellschaft. Die Beteiligung wurde verkauft, danach war die Schuldnerin in Endabwicklung.
Die LeiKi Einrichtung Holding mietete ihre Geschäftsräumlichkeiten in der Wiener Innenstadt (Freyung 3) bei der SIGNA an. Für das Jahr 2022 liegt keine Jahresabschluss im Firmenbuch vor. Das Unternehmen soll geschlossen und liquidiert werden.
Der KSV1870 erfuhr eigenen Angaben zufolge, dass die laufenden Kosten von der Alleingesellschafterin der Schuldnerin, der SIGNA Retail Home & Living Holding GmbH mit Sitz in Zürich, finanziert worden seien. Dies sei aufgrund der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der österreichischen Dachgesellschaft SIGNA Holding GmbH eingestellt worden. Der SIGNA Retail Home & Living, die sich laut AKV wiederum im Eigentum der SIGNA Retail Selection AG (ebenfalls mit Sitz in Zürich) befindet, werde seit 8. Dezember 2023 eine provisorische Nachlassstundung seitens des Bezirksgerichtes Zürichs für die Dauer von vier Monaten gewährt. In der Zeit kann die Firma Sanierungsmaßnahmen prüfen und versuchen, einen teilweisen Schuldenerlass zu erwirken.
Als Insolvenzverwalter wird der Rechtsanwalt Gerhard Bauer eingesetzt. Die Schuldnerin hat ihm Bargeld, Wertsachen und Geschäftsbücher unverzüglich zu übergeben und alle zur Geschäftsführung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen.
Die erste Gläubigerversammlung, Berichts- und Prüfungstagsatzung findet am 31. Jänner 2024 statt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 17. Jänner 2024.
APA
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