06.12.2012 12:11:30

Regulierer warnt Energiekonzerne vor Missbrauch der Kaltreserve

   Von Ali Uluçay

   Die Bundesnetzagentur warnt Energieversorger davor, die vergütete Kaltreserve von Kraftwerken als künftiges Geschäftsmodell zu sehen. "Wir müssen verhindern, dass so ein Geschäftsmodell auf Lasten der Verbraucher entsteht", sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur auf einer Fachkonferenz in Bonn. Hintergrund ist die Bereitstellung der Versorger von Kohle- und Gaskraftwerken gegen entsprechende Vergütung - die so genannte Kalt- beziehungsweise Winterreserve. Insbesondere der Düsseldorfer Energiekonzern E.ON hatte angekündigt, mehrere Kraftwerke in Süddeutschland vorübergehend stillzulegen, weil sich deren Betrieb zurzeit nicht lohne.

   E.ON einigte sich zwar mit dem Netzbetreiber Tennet, die alten Gaskraftwerke Irsching 3 in Bayern und Staudinger 4 in Hessen als Resserveanlagen zur Verfügung zu stellen, um Stromausfälle in diesem Winter zu vermeiden. Gleichzeitig will der Stromerzeuger aber das neue Gaskraftwerk Irsching 5 aus Kostengründen abschalten. "Das hat uns nicht überrascht", sagte Franke. "E.ON muss jetzt darlegen, wie lange Irsching 5 stillgelegt werden soll", fügte er hinzu.

   Wenn die endgültige Abschaltung von Altanlagen durch Erstattungszahlungen hinausgezögert würde, müsse dies verhindert werden, erklärte Franke. Gleichzeitig zeigte der Vizepräsident der Regulierungsbehörde Verständnis für unternehmerische Entscheidungen der Versorger. "Wenn sich ein Kraftwerk nicht rentiert, bleibt es dem Unternehmen selbst überlassen, dieses vom Markt zu nehmen." Dabei müsse aber genau auf die Dauer der Abschaltung und die entsprechende Kompensationszahlung geachtet werden.

   Franke betonte, der Markteingriff bei der Kaltreserve sei nicht so groß wie beim Stilllegungsverbot, das ab Januar kommenden Jahres in Kraft treten soll. Danach müssen die Kraftwerksbetreiber zwölf Monate im Voraus ihre Abschaltpläne vorlegen. Systemrelevante Anlagen, die zur Versorgungssicherheit benötigt werden, dürften jedoch nicht stillgelegt werden. Die Kraftwerksbetreiber sollen für die Bereitstellung dieser Anlagen eine angemessen Vergütung erhalten, die über die Netzbetreiber auf die Allgemeinheit umgelegt wird.

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