26.03.2009 18:15:00
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Prozess um Zeitungsanzeige - Pharma-Konzern Pfizer gewinnt beim BGH
Hintergrund war eine Auseinandersetzung über einen Festbetrag für das Medikament. Pfizer war der Meinung, Sortis dürfe nicht in den Festbetragskatalog aufgenommen werden, weil es schneller und besser wirke als günstigere Medikamente. Das Unternehmen lehnte es deshalb ab, den Preis für Sortis auf den von den Krankenkassen zu erstattenden Festbetrag abzusenken. Daraufhin hatte das Gesundheitsministerium dem Unternehmen vorgeworfen, ethisch verwerflich zu handeln und die Patienten zu verunsichern. (Az: I ZR 213/06 vom 26. März 2009)
Nach den Worten des BGH waren die für Arzneimittel geltenden Werbebeschränkungen in diesem Fall nicht anwendbar. Denn Pfizer habe lediglich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Anspruch genommen, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren und seinen Standpunkt in der Öffentlichkeit zu vertreten - was auch unter Nennung des Medikaments zulässig gewesen sei. Das Gericht monierte lediglich, dass der Hinweis auf die Nebenwirkungen zu klein ausgefallen war./wj/DP/edh
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