19.07.2015 12:12:37

Proven Oil POC Rückforderung - Fachanwälte beraten Anleger

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kostenlose Erstberatung http://ots.de/Q2FGG
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Lahr (ots) - Anfang Juli 2015 wurden an die Anleger der Fonds POC Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2., POC Natural Gas 1 und POC Growth 3 Plus jeweils ein Schreiben versandt, in welchem sie aufgefordert werden, die Ausschüttung des Jahres 2013 binnen weniger Tage zurück zu zahlen.

Anleger fragen sich, ob sie zahlen sollen oder sogar zahlen müssen. Die Schreiben der POC-Fonds verbreitet den Anschein, als stünde den Anlegern überhaupt keine andere Möglichkeit zu als zu zahlen. Doch ganz so eindeutig ist Rechtslage nicht.

Um zu überprüfen, ob die konkrete Regelung den verschiedenen juristischen Anforderung entspricht, muss der Gesellschaftsvertrag genau geprüft werden.

Zudem stellt sich die Frage, ob die Sachlage bei der Ausschüttung 2013 überhaupt von den Regelungen im den jeweiligen Gesellschaftsverträgen erfasst wird. Die Verträge der verschiedenen POC-Fonds sind sehr ähnlich. Dort sind jeweils zwei Fälle geregelt, in denen Ausgezahltes zurückgefordert werden kann. Zum einen können von der Gesellschafterversammlung nicht genehmigte Auszahlungen zurückgefordert werden. Bei der zur Debatte stehen Ausschüttung 2013 ist aber noch nicht über die Finanzen des Geschäftsjahres 2013 entschieden worden. Und auch die zweite vertraglich eingeräumte Rückforderungsmöglichkeit ist mit einem Fragezeichen versehen. Es ist geregelt, dass unvorhergesehener Liquiditätsbedarf bei der Fondsgesellschaft ausreicht, um Auszahlungen zurückzufordern. Allerdings besteht bei den POC-Fonds der Liquiditätsbedarf nicht bei den Fondsgesellschaften, sondern bei der kanadischen Objektgesellschaft, sodass auch die zweite vertragliche Rückforderungsmöglichkeit nicht ganz genau passend.

Es verbleiben zumindest rechtliche Zweifel. Für die Anleger des Fonds POC Growth ist die Entscheidung, ob sie zahlen müssen oder nicht, daher in vielerlei Hinsicht alles andere als einfach. Wenn Anleger nicht ohnehin ihre Ausschüttung an die POC Growth GmbH & Co. KG zurückzahlen wollen, sollten sie prüfen lassen, ob tatsächlich ein eine Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich zulässig ist. Es haben sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt, um sich beraten zu lassen. Die Kanzlei ist spezialisiert im Anlagerecht und gründet derzeit eine Interessengemeinschaft der POC Anleger.

Kostenlose Erstberatung und Informationen finden POC Anleger hier: www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds

OTS: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 3 77933 Lahr 07821/9237680 Kanzlei@dr-stoll-kollegen.de www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds

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