Insolvenz ungewiss |
17.01.2014 11:57:06
|
Prokon entschuldigt sich bei Anlegern
"Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen", heißt es in dem Schreiben weiter. Rodbertus appellierte erneut an seine Anleger, auf eine Kündigung zu verzichten oder eine bereits ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen. Er brauche Zeit, um die Genussrechte und das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs zu bringen. Es sei im Interesse aller Anleger, eine Insolvenz zu verhindern.
Zudem teilte Rodbertus mit, die gekündigten Genussrechte seien möglicherweise in einem Insolvenzverfahren nicht als fällige Forderungen gegen Prokon zu bewerten. Da auch keine weiteren fälligen Forderungen anderer Gläubiger wie Banken, Lieferanten oder Sozialversicherungen bestünden, läge in diesem Fall keine Insolvenz vor und das Gericht müsste einen Insolvenzantrag ablehnen. Zur Überprüfung dieser Frage seien Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Das Unternehmen Prokon investiert in erneuerbare Energien und finanziert sich fast ausschließlich über Genussrechte. Bei mehr als 75 000 Anlegern hat Prokon rund 1,4 Milliarden Euro eingesammelt. Bislang zahlte das Unternehmen den Anlegern regelmäßig bis zu acht Prozent Zinsen. Weil viele Anleger ihre Genussrechte gekündigt haben, ist das Unternehmen jedoch in einer Liquiditätsklemme.
Das Unternehmen hatte bis zum kommenden Montag von seinen Anlegern eine Erklärung gefordert, dass sie ihr Kapital nicht abziehen. Andernfalls müsse ein Insolvenzantrag gestellt werden. Gegenwärtig sind 227 Millionen von 1,4 Milliarden Euro Genusskapital gekündigt, weit mehr als die von dem Unternehmen für vertretbar gehaltenen fünf Prozent./egi/DP/stb
ITZEHOE (dpa-AFX)Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links: