05.04.2017 21:51:57
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Privatbanken beschließen Einschränkungen beim Einlagenschutz
BERLIN (dpa-AFX) - Deutschlands Privatbanken schränken wie angekündigt ihren Einlagenschutz ein. Künftig sollen im Pleitefall nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Dagegen werden vom 1. Oktober 2017 an Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis wie Wertpapierfirmen oder Vermögensverwalter in Notlagen nicht mehr aus dem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gefüllt haben.
Dieser Mitte Februar vom BdB-Vorstand beschlossenen Reform stimmten Vertreter der Institute bei ihrer Delegiertenversammlung am Mittwoch in Berlin wie erwartet zu, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Abend mitteilte. "Mit den nun gefassten Beschlüssen stärken wir die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden, die tatsächlich Schutz bedürfen", sagte BdB-Präsident Hans-Walter Peters.
Mit der Umstellung schrumpft der Umfang der geschützten Einlagen nach früheren Angaben des Verbandes um einen "deutlichen dreistelligen Milliardenbetrag". Das soll einerseits die Institute bei den Kosten für die Einlagensicherung entlasten und andererseits verhindern, dass professionelle Investoren im Wissen um ein engmaschiges Sicherungsnetz bewusst größere Risiken eingehen. Eingeschränkt wird ab Oktober auch der Einlagenschutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen - etwa Versorgungswerke.
In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab. Nach Angaben des BdB sind bei den Privatbanken in der Regel je Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken./ben/DP/he
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