02.04.2017 16:31:55

Piraten wollen Rechtsgutachten zur "Durchgerechnet by Finanzministerium"-Affäre veröffentlichen

Saarbrücken (ots) - Das vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Gutachten weist aus, dass das Durchrechnen von Teilen des CDU-Wahlprogramms durch das Finanzministerium rechtmäßig gewesen sei. Das hat die Landesregierung gestern gegenüber Pressevertretern mitgeteilt. Die Piraten wollen, dass dieses Rechtsgutachten nun auch veröffentlicht wird.

Gerd Rainer Weber, Landesvorsitzender der Piraten, möchte dadurch erreichen, dass sich Interessierte transparent selbst einen Einblick verschaffen können, welche Bewertungsmaßstäbe zugrunde gelegt wurden und durch welche Normen und Annahmen der Gutachter zu diesem Ergebnis kam:

"Es ist schon interessant, dass nun verkündet wurde, dass das Ministerium auch im Wahlkampf Vorschläge von Parteien, die im Landtag vertreten sind und eine Chance auf eine Regierungsbeteiligung haben, auf ihre Finanzwirksamkeit und Finanzierbarkeit hin kostenlos überprüft werden dürfen. Allein dadurch wird der Kreis der Antragsteller schon deutlich verkleinert. In den ursprünglichen Ausführungen zur Rechtfertigung des Finanzministeriums war noch von Parteien und gesellschaftlich relevanten Gruppen die Rede. Und wer legt dann fest, wer antragsberechtigt ist?

Meinungsforschungsinstitute und Parteien, die sich im Vorfeld der Wahl schon über Koalitionsmöglichkeiten abstimmen? Alleine die starke Beschränkung des Kreises der Antragsteller erscheint schon überaus fraglich, zumal allen politischen Mitbewerbern im Vorfeld der Wahl die Inanspruchnahme dieses Services verweigert wurde mit der Begründung, dass sich das Vorgehen zu Zeit in einer rechtlichen Prüfungsphase befinde. Bürger haben einen Anspruch darauf, dass das 8.000 Euro zuzüglich Steuern teure Gutachten für jedermann schnell und einfach abrufbar veröffentlicht wird. Schließlich wurde auch dieses Gutachten aus Steuermitteln finanziert. Nur durch eine Veröffentlichung können Interessierte die rechtliche Bewertung selbst nachvollziehen, überprüfen und kann gegebenenfalls auch ein Gegengutachten in Auftrag gegeben werden, ob das Durchrechnen tatsächlich rechtlich zulässig war oder nicht vielmehr eine Wahlkampfhilfe unter den Parteifreunden Kramp-Karrenbauer und Toscani darstellt."

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