31.12.2015 12:55:40
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Patientenschützer: Im neuen Jahr rechtzeitig den Pflegeantrag stellen
BERLIN (dpa-AFX) - Pflegebedürftige, die absehbar in ein Pflegeheim umziehen wollen, sollten im neuen Jahr rechtzeitig den Pflegeantrag stellen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Das zweite Pflegestärkungsgesetz wird hochgerechnet bis zu 290 000 künftige Heimbewohner benachteiligen. Wer einen niedrigen Pflegegrad hat, muss sich auf höhere Kosten einstellen. Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten steigt ab 2017."
Nach Berechnungen der Patientenschützer erhalten künftige Pflegebedürftige mit den neuen Pflegegraden 2 und 3 über 90 Euro im Monat weniger. Damit müssen sie jährlich gut 1100 Euro mehr zahlen. "Viele Pflegebedürftige drohen so in die Sozialhilfe abzurutschen", warnte Brysch.
Er fügte hinzu: "Nutzen Sie den Bestandsschutz. Denn all diejenigen, die bis Dezember 2016 in einem Pflegeheim stationär versorgt werden, fallen noch unter die alte gesetzliche Regelung. Dann wird auch die Pflegekasse die Mehrkosten am Eigenanteil für die Zukunft übernehmen."
Zum 1. Januar tritt die zweite Stufe der Pflegereform in Kraft. Danach sollen Patienten mit Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Die Umstellung auf die neuen Pflegegrade dauert bis 1. Januar 2017. Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen dann von 2,35 auf 2,55 Prozent an./rm/DP/stk
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