12.05.2015 19:34:39

OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin / PROKON-Sanierung geht auf die ...

PROKON-Sanierung geht auf die Zielgerade: Gläubiger können zwischen

Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und Investoren-Insolvenzplan wählen

Hamburg (ots) -

- Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan ermöglicht unternehmerische

Beteiligung

- Investoren-Insolvenzplan mit EnBW als ausgewähltem M&A-Bieter

- Gläubiger haben die Wahlmöglichkeit zwischen beiden

Insolvenzplänen

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative

Energien GmbH ("PROKON") geht auf die Zielgerade. Der

Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird kurzfristig zwei

Insolvenzpläne beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, zwischen

denen die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung Anfang Juli dieses

Jahres wählen können.

Die erste Variante ("Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan") sieht die

Umwandlung von PROKON in eine Genossenschaft vor. Das setzt voraus,

dass sich eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit

erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in

Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer

Genossenschaft unternehmerisch an PROKON zu beteiligen. Insofern

kommt es bei dieser Variante maßgeblich darauf an, ob mit den

Erklärungen der Genussrechtsinhaber die Eigenkapitalquote erreicht

wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich

angesehen wird. Diese erste Variante sieht zudem die Ausgabe einer

Anleihe an sämtliche Genussrechtsinhaber als weiteren Teil der

Gläubigerbefriedigung vor. Lieferanten sowie Genussrechtsinhaber mit

Forderungen bis zu EUR 1.000 erhalten im ersten Schritt eine

Barauszahlung. Diese Gläubiger und die nicht wandlungswilligen

Genussrechtsinhaber erhalten darüber hinaus eine

Abgeltungskomponente, die jedoch erst und insbesondere nach

Realisierung der Darlehen, die im Zusammenhang mit rumänischen

Wäldern und dem Palettenwerk in Torgau gewährt wurden, ausgezahlt

werden kann.

Die zweite Variante bedeutet die Veräußerung aller PROKON-Anteile

an einen Investor ("Investoren-Insolvenzplan"). In diesem Fall werden

sämtliche Gläubiger - und damit auch alle Genussrechtsinhaber -

bereits im ersten Schritt eine Barzahlung erhalten. Eine Anleihe wird

in dieser Variante nicht begeben werden. Die oben beschriebene

Abgeltungskomponente wird bei dieser Variante an sämtliche Gläubiger

nach Realisierung ausgezahlt werden.

Der Insolvenzverwalter hatte Ende 2014 gemeinsam mit dem Bankhaus

M.M. Warburg & CO einen strukturierten Bieterprozess begonnen. Der

Gläubigerausschuss hat aus den teilnehmenden Bietern heute das

Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, einer

100%igen Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG,

ausgewählt.

Die Gläubigerversammlung wird Anfang Juli in der Hamburger Messe

darüber zu entscheiden haben, welche der beiden

Insolvenzplanvarianten umgesetzt werden soll. Beide Insolvenzpläne

mit den darin jeweils vorgesehenen Befriedigungsquoten für die

Gläubiger sollen dazu bis Anfang Juni an die fast 100.000 Gläubiger

von PROKON versandt werden; die Genussrechtsinhaber werden dann auch

ein Formular für die rechtsverbindliche Erklärung erhalten, mit der

sie sich für eine Beteiligung an einer PROKON Genossenschaft

entscheiden können.

"Ich freue mich sehr, dass es gelingen wird, den Gläubigern im

Rahmen eines transparenten Prozesses zwei Angebote einer

Insolvenzplansanierung zu unterbreiten" kommentiert

Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin den aktuellen Verfahrensstand.

"Die Pläne enthalten sehr unterschiedliche Konzepte der

Gläubigerbefriedigung und voraussichtlich auch der

Unternehmensfortführung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der

Gläubigerversammlung als dem zentralen Organ des Insolvenzverfahrens.

Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter werden insoweit keine

Empfehlung aussprechen. Beide Planvarianten erfordern Verzichte

vonseiten der Gläubiger, werden aber in jedem Fall zu einem besseren

Ergebnis als eine Zerschlagung des Unternehmens führen", so Penzlin

weiter.

Nach der Gläubigerversammlung soll das Insolvenzverfahren rasch

aufgehoben werden, damit das zwischenzeitlich vollständig

stabilisierte Unternehmen mit seinen drei Kerngeschäftsfeldern -

Betriebsführung von Bestandswindparks, Projektierung künftiger

Windparks und Endkundenstromversorgung - wieder frei am Markt tätig

werden kann.

Diejenigen Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu

den Kerngeschäftsfeldern gehören und noch nicht verwertet worden

sind, werden nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der

sog. Planüberwachung durch eine Abwicklungsgesellschaft weiter

liquidiert. Diese Vorgehensweise ist wie oben beschrieben bei dem

Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und dem Investoren-Insolvenzplan

identisch. Die Erlöse, die sich aus dieser Verwertung ergeben, werden

nach der Maßgabe des bestätigten Insolvenzplans dann zu einem

späteren Zeitpunkt als weiterer Teil der Gläubigerbefriedigung im

Rahmen der Abgeltungskomponente ausgeschüttet werden.

OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin

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Pressekontakt:

Tina Mentner

Telefon: 0211/430 79-217

E-Mail: tmentner@heringschuppener.com

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