15.01.2015 16:54:48

OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / Schweizer Nationalbank lässt Euro ...

Schweizer Nationalbank lässt Euro fallen - Fremdfinanzierung von

Kapitalanlagen in Schweizer Franken prüfen lassen

Hamburg (ots) - Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat heute

überraschend mitgeteilt, den Wechselkurs EUR/CHF nicht länger zu

stützen. Seit September 2011 verteidigte die SNB einen Mindestkurs

von 1,20 Franken pro Euro. Unmittelbar nach der Ankündigung sank der

Wechselkurs unter die Parität und schwankt seitdem stark. Zugleich

senkte die SNB den Zielkorridor für den Referenzzins

3-Monats-CHF-Libor auf -0,25% bis -1,25% p.a.

Diese Entwicklung habe, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von

Hahn Rechtsanwälte, grundsätzlich Bedeutung für fremdfinanzierte

Fondsbeteiligungen und Renten sowie Fremdwährungsswaps. Aber auch

Anleger, die in einen Fonds mit Innenfinanzierung in Schweizer

Franken investiert haben, sind betroffen. "Die Finanzierung von

Fondsinvestitionen durch Kredite in Schweizer Franken und anderem war

ein beliebtes Mittel, um höhere Ausschüttungen prognostizieren und

bewerben zu können. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen, da der

Einbruch des Euro im Verhältnis zum Franken dafür gesorgt hat, dass

die Kreditverbindlichkeiten der entsprechenden Fonds in Euro

gerechnet erheblich gestiegen sind. Da die Fonds ihre Einnahmen in

der Regel in Euro erzielen, ist dies ein massives Problem, das sich

durch die jüngste Entscheidung der SNB jetzt noch einmal erheblich

verschärft hat. Es steht zu befürchten, dass weitere

Fonds-Insolvenzen auftreten".

"Angesichts hoher Kursschwankungen seit Ankündigung der SNB ist",

so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter, "eine

schnelle Reaktion der betroffenen Anleger erforderlich. Eine

juristische Überprüfung bestehender Fremdwährungsgeschäfte ist

geboten. Gerade bei einer fremdfinanzierten Fondsbeteiligung ergibt

sich bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag

oft eine Chance zum Ausstieg. Bei einigen finanzierenden Banken gibt

es auch Möglichkeiten zu einem außergerichtlichen Vergleich. In jedem

Fall sollten sich betroffene Anleger fachanwaltlich unterstützen

lassen", so Hahn abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als

"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im

Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter

Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.

Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und

Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte

vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit

neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,

Kiel und Stuttgart.

OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

RA Peter Hahn

Valentinskamp 70

20355 Hamburg

Fon: +49-40-3615720

Fax: +49-40-361572361

E-Mail:

peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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