02.07.2020 16:24:38
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OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB / Staatshaftung bei Wirecard - DPR versagte ...
Staatshaftung bei Wirecard - DPR versagte bei der Prüfung
Hamburg (ots) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) sollte im
Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit Februar 2019
den Abschluss des ersten Halbjahres 2018 der Wirecard AG überprüfen. Doch nach
fünfzehn Monaten lagen immer noch keine Ergebnisse vor. Nun kündigte das
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Vertrag mit DPR
fristgemäß zum 31.12.2021. "Dieses "Bauernopfer" ist als Schuldeingeständnis des
zuständigen Ministeriums zu interpretieren", meint der Hamburger Fachanwalt
Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Er sieht in diesem Versagen tragfähige
Ansätze für eine Staatshaftung.
"Seit Februar 2019 sah sich die BaFin veranlasst, gegen die Wirecard wegen
Bilanzmanipulationen zu ermitteln. Aufgrund des in diesem Bereich zweistufig
organisierten Aufsichtsrechts gab diese den Untersuchungsauftrag an die DPR
weiter. Die DPR ist ein privatrechtlicher Verein, der diesbezüglich mit
hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Für die Wirecard-Prüfung stellte die DPR
einen einzigen Mitarbeiter ab. Dieser war offensichtlich mit der Aufgabe total
überfordert. Bis zum Insolvenzantrag der Wirecard AG am 25. Juni 2020 war es ihm
nicht gelungen, einen Prüfbericht zu erstellen und vorzulegen", sagt Hahn.
"Anleger, die Aktien, Anleihen oder Derivate der Wirecard AG erworben haben,
haben nach unserer Auffassung je nach dem Zeitraum des Erwerbs einen Anspruch
auf Schadensersatz. Dieser wird von uns im Wege der Einzel- und Sammelklage
gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y und die Vorstandsmitglieder der
Wirecard AG geltend gemacht. Im Übrigen prüfen wir auch Amtshaftungsansprüche
wegen des Versagens bei der DPR", so Hahn abschließend. Bei HAHN Rechtsanwälte
sind in kürzester Zeit mehr als 2.000 Anfragen eingegangen. HAHN Rechtsanwälte
prüfen kostenfrei die Chancen von (Privat-)Anlegern, die bei Wirecard investiert
sind.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit
führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und
Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit
30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter
Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-
und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger und
Verbraucher. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen,
Stuttgart und Berlin.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4641401
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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