24.09.2018 11:03:41

OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB / Landgericht Stuttgart verurteilt ...

Landgericht Stuttgart verurteilt Mercedes-Benz Bank erstmalig zur

Rückabwicklung eines Autokredits

Hamburg (ots) - Gute Nachrichten für viele Mercedes

Dieselbesitzer: Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom

21.08.2018 - 25 O 73/18 - erstmalig gegen die Mercedes-Benz Bank AG

wegen fehlerhafter Vertragsangaben entschieden. Das Gericht kam zu

dem Ergebnis, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer

Widerrufsinformation noch nicht zu laufen begonnen hatte. Nun kann

der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI

BlueEFFICIENCY noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des

erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten

Raten in Höhe von 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen

Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Der Kläger erwarb im August 2014 den gebrauchten Mercedes Benz zu

einem Kaufpreis von 26.600 Euro. Das Dieselfahrzeug bezahlte er

größtenteils bar, finanzierte jedoch einen Teil der Summe durch einen

Autokredit bei der Mercedes-Benz Bank. Aufgrund des Abgasskandals

stellte er fest, dass sein Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt einen

drastischen Wertverlust erleiden würde. Aus der Presse erfuhr er von

der Möglichkeit, das Auto mittels Widerrufs seiner Willenserklärung

zum Abschluss des Darlehensvertrags nahezu zum ursprünglichen

Kaufpreis zurückzugeben. Daraufhin widerrief er seinen Vertrag im

August 2017. Zunächst verweigerte die Mercedes-Benz Bank die

angestrebte Rückabwicklung, da der Widerruf nicht fristgemäß erklärt

worden sei.

"Von diesem Urteil können zahlreiche Verbraucher von finanzierten

Mercedes-Fahrzeugen profitieren", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von

HAHN Rechtsanwälte. "Fehlende und/oder fehlerhafte Pflichtangaben

sind in sämtlichen Autokreditverträge der Mercedes-Bank

festzustellen. Damit ist der Weg frei für Mercedes-Autokäufer, sich

ohne Verlust von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen. HAHN

Rechtsanwälte hat im Rahmen der Prüfung von etwa 2.000 neueren

Autokreditverträgen bei 95 Prozent der Fälle Fehler in den

Vertragsunterlagen festgestellt und diesbezüglich bereits etwa 100

Klagen eingereicht. Interessant sind auch die Rechtsfolgen des

Widerrufs. Denn wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich

der Verbraucher bei neueren Verträgen kein Abzug für die gefahrenen

Kilometer entgegenhalten lassen. "Man kann insofern von einer

Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen", so Hahn. "Der Kunde

ist sein Fahrzeug quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren",

erläutert Hahn. Dies gelte auch für die Finanzierung von Benzinern,

verrät Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen Verbrauchern eine kostenfreie

Überprüfung ihrer Widerrufsmöglichkeit eines Autokredits an. Die

Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf

spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des

Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden

oftmals mit einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in

Widerrufsfällen in 2017/18 bereits 40 positive Urteile für

Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit

erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen finden Sie

unter

https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen

OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

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Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

RA Peter Hahn

Alter Steinweg 1

20459 Hamburg

Fon: +49-40-3615720

Fax: +49-40-361572361

E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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