31.05.2021 20:19:39

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Im Zweifel für den Fiskus, Kommentar zum Rentenurteil des

Bundesfinanzhofs von Angela Wefers

Berlin (ots) - Das höchste Finanzgericht hat mit einem Grundsatzurteil zur

Besteuerung der gesetzlichen Altersrente gleich zwei Dinge geklärt: Es hat

erstmals eine Berechnungsgrundlage geliefert und zugleich einen Jahrzehnte

dauernden juristischen Disput entschieden. Für den Moment ist der Fiskus noch

einmal glimpflich davongekommen. Finanzielle Einbußen aus einer aktuellen

Doppelbesteuerung drohen nicht. Die Revision des Klägers wies der

Bundesfinanzhof zurück. Für künftige Rentnerjahrgänge konstatieren die Richter

aber sehr wohl drohende Doppelbesteuerung und fordern den Gesetzgeber zum

Handeln auf.

Die politische Reaktion fiel gemessen an den Möglichkeiten sehr lau aus.

Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz machte einen

Wahlkampfauftritt daraus. Er stellte in Aussicht, die nötige Korrektur bei der

Rentenbesteuerung mit dem SPD-Wahlversprechen einer Einkommensteuerreform für

Geringverdiener nach der Bundestagswahl zu verbinden. Die CDU/CSU im Bundestag

will flugs reagieren - nämlich das Thema mit Scholz im Finanzausschuss erst

einmal diskutieren. Von Handeln fehlte auch hier jede Spur. Dabei kann die

Bundesregierung auch anders: Auf die nur einen guten Monat alte Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts zur Generationengerechtigkeit im Klimaschutz reagierte

sie umgehend und schneller, als es die Richter vorgaben. Kaum zwei Wochen später

beschloss das Bundeskabinett eine zeitlich ambitioniertere Frist, um hierzulande

Klimaneutralität zu erreichen.

Bei Auslegungsfragen zur Besteuerung folgt die Finanzverwaltung dem

immerwährenden Grundsatz: im Zweifel für den Fiskus. Bekommt der Steuerzahler

vor den Gerichten Recht, legen Exekutive und Legislative ein beachtliches

Trägheitsmoment an den Tag. Mit Nichtanwendungserlassen wird die Judikative erst

einmal ignoriert. Bei nächster Gelegenheit muss der Gesetzgeber ran und ein

vermeintliches Steuerschlupfloch schließen. Das führt zum Verdruss beim

Steuerzahler, auch zum Politikverdruss.

Diesmal hat der Finanzhof etwas Entscheidendes geklärt. Freibeträge wie der für

das Existenzminimum stehen allen Steuerzahlern zu und dürfen für Rentner nicht

verrechnet werden und verloren gehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, der

Steuergerechtigkeit. Regierung und Gesetzgeber sind gut beraten, dem

Steuerzahler in dieser Frage der Gerechtigkeit zu Recht zu verhelfen - schnell

und zuverlässig, nicht vielleicht in der nächsten Legislaturperiode.

(Börsen-Zeitung, 01.06.2021)

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