11.08.2020 20:30:38
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Der große Wurf, Kommentar zu elektronischen Wertpapieren von Björn
Godenrath
Frankfurt (ots) - Eigentlich hatte man den Gesetzentwurf zu elektronischen
Wertpapieren für dieses Jahr schon abgeschrieben, so still war es geworden um
die Initiative unter Federführung des Bundesfinanzministeriums zur
Entmaterialisierung des Wertpapierrechts. Seit Ende Juli war das Papier im
Grunde fertig, und nun hat der auf Wumms bedachte SPD-Kanzlerkandidat Olaf
Scholz die Rakete plötzlich gezündet und den Entwurf in die Konsultation mit den
Marktteilnehmern gegeben.
Die dürfen sich grundsätzlich freuen über ein Stück Wegbereitung für
technologische Innovation, das Rechtssicherheit schafft für ein dezentrales
Wertpapierregister. Dieses kann über Distributed Ledger Technology (DLT) oder
andere elektronische Register betrieben werden und ermöglicht es der Industrie,
sich vom Zentralverwahrer Clearstream mit der Selbstverwahrung abzunabeln.
Allerdings ist das noch für dieses Jahr zur Verabschiedung anstehende Gesetz auf
Inhaberschuldverschreibungen beschränkt. Den Geltungsbereich auf Aktien zu
erweitern, damit lässt sich das Ministerium Zeit.
Und das ist auch gut so, bedeutet das Streichen des Urkundenerfordernisses doch
eine erhebliche Anpassungsleistung bei den Marktteilnehmern, die neben
juristischer Begleitung einer Gesetzesänderung auch den Aufbau der
DLT-Infrastruktur leisten sowie ein Lizenzverfahren durchführen müssen. Das in
einem Rutsch mit Abschaffung der Aktienurkunde auf den voluminösen Equity-Markt
auszuweiten, wäre sehr anspruchsvoll.
Aber auch so ist Scholz und seinem Stab ein großer Wurf gelungen, kann die
Bundesregierung doch wohl bald einen Haken bei ihrer Blockchain-Strategie setzen
- wünschenswert wäre der Aufbau einer nationalen oder gar europäischen
Blockchain, die als Hauptnetz das Andocken von DLT-Apps erleichtert. Eine solche
Strategie wird in China mit dem "Blockchain Service Network" umgesetzt - und
dort ist Paris als EU-Partner angeschlossen und nicht Berlin.
Die deutsche Wertpapierindustrie wird sich nun wohl oder übel näher mit DLT
auseinandersetzen müssen, das Gesetz zur Kryptoverwahrung war ja nur der Anfang
zur Schaffung eines Rechtsrahmens für digitale Assets im Wertpapierzyklus. Den
einen oder anderen Intermediär wird der dezentrale Paradigmenwechsel Geschäft
kosten. Am meisten steht wohl für Clearstream auf dem Spiel, wenn digitale
Wertpapiere vom Emittenten selbst verwahrt und gehandelt werden können.
Andererseits sieht der Gesetzentwurf Funktionen vor, die nur ein
Zentralverwahrer durchführen kann.
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