11.08.2020 20:30:38

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Der große Wurf, Kommentar zu elektronischen Wertpapieren von Björn

Godenrath

Frankfurt (ots) - Eigentlich hatte man den Gesetzentwurf zu elektronischen

Wertpapieren für dieses Jahr schon abgeschrieben, so still war es geworden um

die Initiative unter Federführung des Bundesfinanzministeriums zur

Entmaterialisierung des Wertpapierrechts. Seit Ende Juli war das Papier im

Grunde fertig, und nun hat der auf Wumms bedachte SPD-Kanzlerkandidat Olaf

Scholz die Rakete plötzlich gezündet und den Entwurf in die Konsultation mit den

Marktteilnehmern gegeben.

Die dürfen sich grundsätzlich freuen über ein Stück Wegbereitung für

technologische Innovation, das Rechtssicherheit schafft für ein dezentrales

Wertpapierregister. Dieses kann über Distributed Ledger Technology (DLT) oder

andere elektronische Register betrieben werden und ermöglicht es der Industrie,

sich vom Zentralverwahrer Clearstream mit der Selbstverwahrung abzunabeln.

Allerdings ist das noch für dieses Jahr zur Verabschiedung anstehende Gesetz auf

Inhaberschuldverschreibungen beschränkt. Den Geltungsbereich auf Aktien zu

erweitern, damit lässt sich das Ministerium Zeit.

Und das ist auch gut so, bedeutet das Streichen des Urkundenerfordernisses doch

eine erhebliche Anpassungsleistung bei den Marktteilnehmern, die neben

juristischer Begleitung einer Gesetzesänderung auch den Aufbau der

DLT-Infrastruktur leisten sowie ein Lizenzverfahren durchführen müssen. Das in

einem Rutsch mit Abschaffung der Aktienurkunde auf den voluminösen Equity-Markt

auszuweiten, wäre sehr anspruchsvoll.

Aber auch so ist Scholz und seinem Stab ein großer Wurf gelungen, kann die

Bundesregierung doch wohl bald einen Haken bei ihrer Blockchain-Strategie setzen

- wünschenswert wäre der Aufbau einer nationalen oder gar europäischen

Blockchain, die als Hauptnetz das Andocken von DLT-Apps erleichtert. Eine solche

Strategie wird in China mit dem "Blockchain Service Network" umgesetzt - und

dort ist Paris als EU-Partner angeschlossen und nicht Berlin.

Die deutsche Wertpapierindustrie wird sich nun wohl oder übel näher mit DLT

auseinandersetzen müssen, das Gesetz zur Kryptoverwahrung war ja nur der Anfang

zur Schaffung eines Rechtsrahmens für digitale Assets im Wertpapierzyklus. Den

einen oder anderen Intermediär wird der dezentrale Paradigmenwechsel Geschäft

kosten. Am meisten steht wohl für Clearstream auf dem Spiel, wenn digitale

Wertpapiere vom Emittenten selbst verwahrt und gehandelt werden können.

Andererseits sieht der Gesetzentwurf Funktionen vor, die nur ein

Zentralverwahrer durchführen kann.

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