24.09.2014 20:56:48
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Börsen-Zeitung: Zurück in die Ehrlichkeit, Kommentar zur
strafbefreienden Selbstanzeige von Angela Wefers
Frankfurt (ots) - Wenig Wirbel hat der Beschluss des
Bundeskabinetts in Berlin zum emotionsbeladenen Thema der
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gemacht. Grund
dafür ist, dass schon lang im Detail entschieden war. Bund und Länder
hatten sich mit der Rückendeckung des schwarz-roten
Koalitionsvertrags bereits im Mai auf konkrete Punkte einer
Verschärfung verständigt. Diese hat die Bundesregierung nun in
Gesetzesform gegossen.
Es ist gerecht, Steuerhinterziehung streng zu ahnden. Fassungslos
haben viele in Deutschland das Steuerverfahren gegen den früheren
Fußballfunktionär Uli Hoeneß verfolgt, bei dem der Millionenbetrag
hinterzogener Steuern wie von Zauberhand immer größer wurde. Auch die
in die Tausende gewachsene Zahl von Selbstanzeigen hierzulande ist
ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die ihre Steuern ehrlich zahlen.
Gleichwohl ist es richtig, dass der Gesetzgeber an der
strafbefreienden Selbstanzeige festhält und nur die kleineren
Schrauben anzieht. Das Rechtskonstrukt der Selbstanzeige ist keine
milde Variante für ein Kavaliersdelikt, sondern ein Folge der
Schwierigkeiten für die Finanzbehörden, solche Straftaten
nachzuweisen. Bei Steuerhinterziehung sind die Behörden auf die
Mitwirkung der Täter angewiesen. Für die Täter wird es aber künftig
teurer. Denn die Betragsschwelle für schwere Steuerhinterziehung wird
auf 25.000 Euro halbiert. Jenseits davon ist Straffreiheit nur noch
zu erlangen, wenn saftige Zuschläge gezahlt werden, die mit
zunehmender Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags gestaffelt steigen.
Reuige Steuerzahler müssen zudem auch in einfachen Fällen von
Hinterziehung nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre zurück die
Steuern nacherklären. Dies entlastet die Finanzämter.
Gut für die Wirtschaft ist, dass mit dem neuen Gesetz zugleich für
Unternehmen wieder Rechtssicherheit geschaffen wird. Denn die
Selbstanzeige ist nicht nur die Brücke für Steuerhinterzieher, den
Weg zurück in die Ehrlichkeit zu nehmen, sie half Firmen auch lange
dabei, die Folgen von Buchungsfehlern in der Steuervoranmeldung
gefahrlos korrigieren zu können. Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
hatte dies erheblich eingeschränkt. Nun wird das Rad zugunsten der
Praxis zurückgedreht.
Querelen im Bundesrat sind nach den Vorarbeiten von Bund und
Ländern nicht zu erwarten. Deshalb spricht alles dafür, dass der
Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren schnell und reibungslos
durchlaufen und Anfang 2015 in Kraft treten kann.
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