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24.09.2014 20:56:48

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Börsen-Zeitung: Zurück in die Ehrlichkeit, Kommentar zur

strafbefreienden Selbstanzeige von Angela Wefers

Frankfurt (ots) - Wenig Wirbel hat der Beschluss des

Bundeskabinetts in Berlin zum emotionsbeladenen Thema der

strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gemacht. Grund

dafür ist, dass schon lang im Detail entschieden war. Bund und Länder

hatten sich mit der Rückendeckung des schwarz-roten

Koalitionsvertrags bereits im Mai auf konkrete Punkte einer

Verschärfung verständigt. Diese hat die Bundesregierung nun in

Gesetzesform gegossen.

Es ist gerecht, Steuerhinterziehung streng zu ahnden. Fassungslos

haben viele in Deutschland das Steuerverfahren gegen den früheren

Fußballfunktionär Uli Hoeneß verfolgt, bei dem der Millionenbetrag

hinterzogener Steuern wie von Zauberhand immer größer wurde. Auch die

in die Tausende gewachsene Zahl von Selbstanzeigen hierzulande ist

ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die ihre Steuern ehrlich zahlen.

Gleichwohl ist es richtig, dass der Gesetzgeber an der

strafbefreienden Selbstanzeige festhält und nur die kleineren

Schrauben anzieht. Das Rechtskonstrukt der Selbstanzeige ist keine

milde Variante für ein Kavaliersdelikt, sondern ein Folge der

Schwierigkeiten für die Finanzbehörden, solche Straftaten

nachzuweisen. Bei Steuerhinterziehung sind die Behörden auf die

Mitwirkung der Täter angewiesen. Für die Täter wird es aber künftig

teurer. Denn die Betragsschwelle für schwere Steuerhinterziehung wird

auf 25.000 Euro halbiert. Jenseits davon ist Straffreiheit nur noch

zu erlangen, wenn saftige Zuschläge gezahlt werden, die mit

zunehmender Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags gestaffelt steigen.

Reuige Steuerzahler müssen zudem auch in einfachen Fällen von

Hinterziehung nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre zurück die

Steuern nacherklären. Dies entlastet die Finanzämter.

Gut für die Wirtschaft ist, dass mit dem neuen Gesetz zugleich für

Unternehmen wieder Rechtssicherheit geschaffen wird. Denn die

Selbstanzeige ist nicht nur die Brücke für Steuerhinterzieher, den

Weg zurück in die Ehrlichkeit zu nehmen, sie half Firmen auch lange

dabei, die Folgen von Buchungsfehlern in der Steuervoranmeldung

gefahrlos korrigieren zu können. Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

hatte dies erheblich eingeschränkt. Nun wird das Rad zugunsten der

Praxis zurückgedreht.

Querelen im Bundesrat sind nach den Vorarbeiten von Bund und

Ländern nicht zu erwarten. Deshalb spricht alles dafür, dass der

Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren schnell und reibungslos

durchlaufen und Anfang 2015 in Kraft treten kann.

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