21.08.2023 11:49:00

OGH-Schlappe für Bank Austria im Streit mit 3-Banken-Gruppe

--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Mit Stellungnahme der BTV neu geschrieben ---------------------------------------------------------------------

Im jahrelangen Streit zwischen der UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) hat die Bank Austria nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine Schlappe erlitten: Das Höchstgericht hat eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen. Der OGH habe damit die wichtigste Frage geklärt und festgestellt, dass die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3-Banken-Gruppe und alle bisherigen Kapitalerhöhungen rechtmäßig seien, erklärte die BTV.

Mit seiner Entscheidung hat der OGH eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni 2022 bestätigt. Das Oberlandesgericht hatte die Klage gegen die BTV damals als formal unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.

Dazu BTV-Vorstandschef Gerhard Burtscher am Montag: "Wir waren uns zu jedem Zeitpunkt sicher, dass wir juristisch einwandfrei aufgestellt sind, wie ich auch in fünf Hauptversammlungen ausführlich dargelegt habe. Wir freuen uns daher heute sehr darüber, dass das Höchstgericht unsere Rechtsansicht in vollem Umfang bestätigt." In einer Mitteilung verweist die BTV darauf, dass die Bank Austria für das gegen die BTV angestrengte Verfahren rund 12,5 Mio. Euro an Gerichtsgebühren zu tragen habe. Dazu kämen auch die Kosten der eigenen Rechtsvertretung und die Kosten der Vertretung der BTV.

Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS und BTV, dauert bereits seit 2019 an. Kern des Disputs sind Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.

Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe. Sie vermutete, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen Kapitalerhöhungen (u. a. der Oberbank) zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien.

Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.

Der Rechtsvertreter der BTV, Georg Eckert, hält nach der OGH-Entscheidung nun auch die von der UniCredit gegen Oberbank und BKS eingeleiteten Parallelklagen für "abweisungsreif". "Wir gehen davon aus, dass die UniCredit diese Klagen zurückziehen wird." Auch ein wesentlicher Teil der Rechtsfragen in den derzeit noch offenen Anfechtungsverfahren der UniCredit gegen verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse der 3Banken sei nun vom OGH beantwortet worden. Diese Verfahren seien derzeit noch unterbrochen, weil über dort aufgeworfene übernahmerechtliche Fragen die Übernahmekommission entscheiden muss.

Die Bank Austria hat bereits angekündigt, "die anderen, offenen Verfahren konsequent weiterzuverfolgen", ohne auf Einzelheiten einzugehen. Es dürfte dabei um das Verfahren bei der Übernahmekommission und die Schadenersatzklagen gegen den Vorstand gehen.

tpo/ivn/kan

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