30.04.2014 16:09:58

Offene Immobilienfonds nicht ohne Risiko: Banken täuschten falsche Sicherheit vor - Anleger mit guten Chancen auf Schadensersatz

Bremen (ots) - Viele Kleinanleger von offenen Immobilienfonds haben seit gestern die Chance, Schadensersatz von ihrer Bank zu erhalten. Denn in den Beratungsgesprächen wurde oftmals eine falsche Sicherheit vorgegaukelt. Die Berater hätten auf das Risiko einer Aussetzung der Anteilsrücknahme, das Schließungsrisiko, hinweisen müssen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshofs(BGH).

Auf die Banken könnten nun eine Verfahrenswelle mit Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zurollen. Die renommierte Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP vertritt bereits zahlreiche Anleger, die auf Empfehlung ihrer Bank Geld in offene Immobilienfonds angelegt haben. Bei diesen kam es im Zuge der Finanzkrise 2008 und aufgrund von Liquiditätsproblemen zu einer Fondsschließung.

Die Anwälte der Sommerberg LLP sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Schon seit 2011 hat die Kanzlei Schadenersatzurteile für geprellte Anleger offener Immobilienfonds erstritten. Rechtsanwalt André Krajewski begrüßt daher die aktuelle Rechtsprechung des BGH: "Der BGH hat mit seinen Entscheidungen zu den offenen Immobilienfonds die Rechte geprellter Fondsanleger nachhaltig gestärkt."

Bislang gab es keine gefestigte Rechtsprechung, das machte Prozesse für die Anleger riskant. Dieses Risiko ist durch die BGH-Entscheidung entfallen. Jetzt steht fest, dass die Banken über das Schließungsrisiko hätten aufklären müssen. "Wir raten Anleger dazu, sich fachkundige anwaltliche Beratung zu suchen, um gegen das anlegerschädigende Verhalten der Banken vorzugehen und den Schaden ersetzt zu bekommen", so der erfahrene Anlegerschützer Krajewski weiter.

Bei den betroffenen Fonds handelt es sich um Degi International und Degi Europa, AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, Morgen Stanley P2 Value, CS Euroreal, SEB ImmoInvest sowie um den Fonds Premium Manangement Immobilien-Anlagen (PMIA).

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Pressekontakt: Olaf Hasselbruch Rechtsanwalt

Sommerberg LLP

Schlachte 41 28195 Bremen

Tel.: + 49 - 421 - 301 679 0 E-Mail: info@sommerberg-llp.de

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