12.05.2015 16:25:48

Österreich drängt EU zu Vorgehen gegen deutsche Maut

   BRÜSSEL (AFP)--Österreich hat sich bei der EU-Kommission über die deutsche Pkw-Maut beschwert und die Behörde zum Eingreifen aufgefordert. Die Kommission solle "so rasch wie möglich" ein "Prüfungsverfahren im Hinblick auf die EU-Konformität dieser Maut" veranlassen, fordert Verkehrsminister Alois Stöger in einem Schreiben aus Wien, das der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Brüssel vorlag.

   Stöger richtet sich direkt an die "Werte Kollegin" Verkehrskommissarin Violeta Bulc, die in Brüssel für das Dossier zuständig ist. "Wie wir schon des öfteren besprochen haben, hatte Österreich stets starke Bedenken bezüglich der EU-Konformität dieser Maut", schreibt Stöger. Diese Bedenken bestünden weiter, trotz einiger Änderungen der Mautpläne in der Zwischenzeit.

   Am vergangenen Freitag hatte auch der Bundesrat das vom Bundestag im März beschlossene Gesetz gebilligt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte dabei sein Vorhaben. Das eingenommene Geld sichere langfristig den Ausbau der Infrastruktur, sagte er.

   Offenbar hatte Wien auf das Votum der Länderkammer gewartet, um in Brüssel Beschwerde zu erheben, denn Stöger bezieht sich in seinem Schreiben auf diesen Schritt. Inhaltlich beruft sich der Wiener Minister auf ein Gutachten des Innsbrucker Rechtsprofessors Walter Obwexer. Obwexer argumentiert darin, dass die Maut in Verbindung mit der ebenfalls vorgesehenen Senkung der Kfz-Steuer für inländische Halter die Autobahnnutzer aus dem Ausland benachteiligt. Das war auch der Kern der zuvor von vielen Seiten gegen die Maut vorgebrachten Kritik.

   Besonders heikel aus deutscher Sicht dürfte ein anderer Aspekt aus Obwexers Gutachten zur Maut sein. Da sie als Verletzung der EU-Verträge zu werten sei, schaffe sie "die Möglichkeit, einen Staatshaftungsanspruch gegen Deutschland geltend zu machen", heißt es in der AFP vorliegenden Kurzfassung. Unionsbürger könnten daher, sofern sie einen Schaden erleiden, diesen vor deutschen Gerichten einklagen, folgert der Jurist. Deutschland müsste dann unter bestimmten Bedingungen "die rechtswidrig erhobene Infrastrukturabgabe zurückzahlen".

   DJG/bam

   (END) Dow Jones Newswires

   May 12, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)- - 10 27 AM EDT 05-12-15

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