03.10.2014 18:33:00

OeBS 2 - Richter: Keine Zweifel an Bestechung

Richter Georg Olschak führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Schöffengericht keine Zweifel an den Angaben der geständigen Angeklagten gehabt habe. Es sei um Bestechung bei Aufträgen der Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien gegangen.

"Würde man sich ausmalen, dass die Angeklagte sich selbst die 14 Mio. Euro eingesteckt hat oder anders verschwinden ließ, dann hätte sie die aserbaidschanische und die syrische Nationalbank betrogen, die Regime dieser Staaten betrogen", sagte der Richter. "Diese Variante ist für uns von Anfang an ausgeschieden".

Damit erteilte er den Vorbringen einiger Verteidiger, die gemeint hatten, die Gelder hätten nicht der Bestechung sondern der - legalen - Finanzierung der Geheimdienste dieser Länder gedient, eine klare Absage. "Ein Nachrichtendienst geht nicht her und sagt, 'Grüß sie, ich bin vom aserbaidschanischen Geheimdienst, und wir brauchaten a Geld'", so der Richter.

Den Freispruch für Ex-OeNB-Vize Duchatczek begründete der Richter damit, dass es keine Urkunde, keine Zeugenaussage, keinen Beweis gebe, der Duchatczek direkt belaste. Einige hätten zwar gesagt, Duchatczek hätte von der Bestechung wissen müssen, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Damals habe im Aufsichtsrat eine "Kultur des Schweigens" geherrscht, offenbar habe man hier den Kopf in den Sand stecken wollen. Duchatczek war Aufsichtsratspräsident der OeBS.

"Wie ich erhofft und erwartet habe", zeigte sich Duchatczek nach der Urteilsverkündung mit dem Freispruch "zufrieden".

(Forts.) gru/ggr/tsk

WEB http://www.oenb.at/

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