Unvollständige Aufzeichnung |
24.11.2020 13:08:00
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Oberbank bekam 64.000 Euro FMA-Strafe: Mangelnde Telefonaufzeichnung
Laut "Börsianer" hat die FMA beim Linzer Geldinstitut
vereinzelt Lücken in den Telefon-Aufzeichnungen gefunden. Die
Aufsichtsbehörde selbst hat die Geldstrafe gegen die Oberbank vor
einer Woche auf ihrer Homepage kundgetan.
Das Straferkenntnis gegen die Oberbank AG erfolgte laut FMA "wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten". Durch die Kapitalmarktrichtlinie MiFID II sind Banken seit 2018 dazu verpflichtet, Telefonate vollständig aufzuzeichnen - laut Oberbank-Sprecherin Nora Berger lag das Problem beim digitalen Aufzeichnungsprogramm , so der "Börsianer" am Dienstag.
(Schluss) sp/kan
(APA)
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