Tauziehen geht weiter 09.01.2018 16:55:00

Niki legte Beschwerde gegen Insolvenzzuständigkeit Österreichs ein

Niki hat deshalb Rechtsbeschwerde eingelegt beim deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, gegen die Entscheidung, wonach die internationale Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren in Österreich und nicht in Deutschland liegt.

Die Beschwerde sei am Montag eingegangen, erklärte eine Sprecherin des BGH am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. "Das Verfahren wird zügig bearbeitet." Zuständig sei der mit Insolvenzrecht befasste 9. Zivilsenat.

Das Landgericht Berlin hatte am Montag auf die Beschwerde des Fluggastrechte-Portals Fairplane hin beschlossen, dass das Insolvenzverfahren in Österreich neu aufgerollt werden müsste. Das könnte aber den schon vereinbarten Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG platzen lassen.

Airline plant zweites Insolvenzverfahren in Österreich

Nach dem gestrigen Entscheid des Landgerichts Berlin zum Insolvenzstandort will die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki voraussichtlich bis Ende der Woche einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege.

Das Insolvenzverfahren in Österreich sei "ein wichtiger Schritt, um eine geordnete Abwicklung von Niki in Österreich zu gewährleisten", sagte der vorläufige deutsche Niki-Insolvenzverwalter, Lucas F. Flöther, in einer Aussendung am Dienstag. Der geschlossene Kaufvertrag für den Niki-Geschäftsbetrieb soll laut Flöther kurzfristig über das österreichische Sekundär-Verfahren abgesichert werden. "Durch die Rechtsbeschwerde der Niki-Geschäftsführung gegen die Berliner Landgerichts-Entscheidung erlangt die Entscheidung keine Rechtskraft. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Deutschland hat weiter Bestand", betonte der Insolvenzverwalter.

Der britische Luftfahrtkonzern IAG hält indes trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

Fairplane: Mögliche Interessenskonflikte verhindern

Nach der gestrigen Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Insolvenzstandort Österreich für die Air Berlin-Tochter Niki spricht sich Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz für eine Trennung der beiden Funktionen Masseverwalter von Niki einerseits und Insolvenzverwalter von Air Berlin andererseits aus. Nur so werde ein möglicher Interessenskonflikt verhindert, so Sernetz gegenüber der APA.

"Nun muss im Sinne aller Beteiligten rasch ein entsprechendes Insolvenzverfahren in die Wege geleitet werden. Das bedeutet vor allem auch, dass ein österreichisches Gericht einen eigenen Masseverwalter bei Niki einsetzt", so Sernetz am Dienstagnachmittag in einer schriftlichen Stellungnahme.

Sernetz begrüßt, dass sich auch der vorläufige Insolvenzverwalter von Air Berlin und Niki, Lucas F. Flöther, sich seiner von Anfang an vertretenen Ansicht anschließt, dass das Insolvenzverfahren von Niki in Österreich stattfinden müsse.

Die Entscheidung des Landgericht Berlin geht auf eine Beschwerde des Fluggastrechte-Portals Fairplane zurück.

(APA)

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