18.06.2013 14:38:00

Duchatczek-Anwalt: OeNB-Generalrat überschreitet Kompetenzen

Für den Anwalt des suspendierten Nationalbank-Vize Wolfgang Duchatczek hat der OeNB-Generalrat mit seiner heutigen Entscheidung seine Kompetenzen überschritten. "Die Abberufung eines Direktoriumsmitglieds der Nationalbank kann nur von der Bundesregierung mit dem Einverständnis des Bundespräsidenten durchgeführt werden", betonte der Wiener Rechtsanwalt Herwig Hauser - der Duchatczek zivilrechtlich vertritt - in einer Aussendung. Damit sei eine Dienstfreistellung durch den Generalrat "rechtlich nicht zulässig".

Duchatczek wird in der nicht rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen, von Schmiergeldzahlungen der Nationalbank-Tochter OeBS im Rahmen von Geschäften mit Aserbaidschan und Syrien informiert gewesen zu sein. Die Notendrucker sollen im Zeitraum Juni 2005 bis Juni 2011 mithilfe von dubiosen Provisionen Aufträge über den Druck von Banknoten und die Prägung von Münzen abgeschlossen haben.

Hauser kritisiert die Vorenthaltung der Abfertigung und Pension von Duchatczek "nach fast 40-jähriger verdienstvoller Tätigkeit". Er betonte, dass dem suspendierten OeNB-Vize von der Staatsanwaltschaft kein eigennütziges Verhalten vorgeworfen werde. "Der vage Verdacht der Mitwisserschaft von überhöhten Provisionen stützt sich bloß auf Angaben eines ehemaligen Geschäftsführers, der auf Veranlassung von Duchatczek entlassen wurde und nun als Hauptangeklagter sein Heil in Schutzbehauptungen sucht", betonte Hauser.

Duchatczeks Anwalt für die strafrechtlichen Vorwürfe, Gabriel Lansky, war vorerst für die APA für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

(Schluss) cri/ggr

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