23.05.2013 11:14:00

Wiener Städtische angelt nach Pensionskassen-Rentnern

Die Wiener Städtische Versicherung will Bezieher einer Pensionskassen-Rente zum Umstieg auf eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) bewegen, wie dies - nur heuer - bis 31. Oktober möglich ist. Ein solcher Wechsel in eine Garantievariante einer Lebensversicherung bringe auf lange Sicht stabile Erträge, anders als bei Pensionskassen, deren Veranlagung stärkeren Schwankungen unterliegen könne, argumentiert die Städtische. Ob sich ein Wechsel tatsächlich lohne, müsse jeder Betroffene selbst entscheiden, denn beim Transfer des bisher Angesparten erfolgen Abschläge in unterschiedlicher Höhe. Ab heuer ist auch für aktive Pensionskassen-Berechtigte ab dem Alter von 55 ein Umstieg möglich, spätestens zum Rentenantritt.

Die Städtische ist die erste Versicherung, die medial offensiv um die Gunst der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten der 17 heimischen Pensionskassen buhlt. Dort waren, in allen Altersklassen zusammen, Ende 2012 rund 820.000 Menschen unter Vertrag - mehr als ein Fünftel aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich -, und etwa 76.500 davon bezogen auch schon eine Firmenpension. Die Pensionskassen verwalten derzeit ein Vermögen von rund 17 Mrd. Euro.

Die - einmalige - Möglichkeit für einen Wechsel eines Firmenpensionisten zu einer Versicherung, die dann seine Rente weiterzahlt, wurde mit der letzten Reform des Pensionskassengesetzes geschaffen. "Aktive" ab 55 können sogar jedes Jahr umsteigen, es muss nur jeweils bis 31. Oktober bekanntgegeben werden, damit der Wechsel per 1.1. des Folgejahres erfolgen kann.

Wiener-Städtische-Generaldirektor Robert Lasshofer und Vertriebsvorstand Ralph Müller betonten am Mittwochabend vor Journalisten, dass mit einem Umstieg in ein Garantieprodukt einer Lebensversicherung das Kursschwankungsrisiko, unter dem die Pensionskassen-Performance immer wieder gelitten hat, ausgeschaltet werden könne und somit eine garantierte Pension zu beziehen sei. Einmal zugeteilte Gewinne seien dann unverfallbar, und eine garantierte Rente könne nicht mehr gekürzt werden. Selbst die neu geschaffenen "Sicherheits-VRG" der Pensionskassen könnten nur die Anfangspension garantieren, zugeteilte Überschüsse könnten aber wieder reduziert werden.

Seit dem Start der an sich als Gruppen-Lebensversicherung konzipierten Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) im Jahr 2006 habe die Durchschnittsperformance dort zirka 4 Prozent pro Jahr betragen, die Pensionskassen hätten es seither nur auf zirka 2,2 Prozent im Jahr gebracht, so die Wiener Städtische. Im 10-Jahres-Vergleich stehen 4,2 Prozent p.a. bei der BKV etwa 3,2 Prozent p.a. bei den Pensionskassen gegenüber.

Weniger Performance als den aktuellen Garantiezinssatz in der Lebensversicherung von 1,75 Prozent - samt Gewinnbeteiligung liegt die Gesamtverzinsung derzeit bei der Städtischen bei 3,25 Prozent - könne niemand erzielen, argumentiert die VIG-Tochter. Allerdings fließen bei einer Lebensversicherung nur 85 Prozent der geleisteten Prämien in den Veranlagungsteil. Dafür sind bei der "Eingangssteuer" PK-Lösungen und BKV mit 2,5 Prozent (statt sonst üblicher 4 Prozent Versicherungssteuer bei länger laufenden Polizzen) gleich gut gestellt, besteuert wird die spätere Rentenauszahlung. Die Städtische war mit zuletzt 356 Mio. Euro veranlagtem Vermögen in diesem Segment der Marktführer in der BKV; insgesamt steckten Ende 2012 in dem Bereich 564 Mio. Euro.

Der Buchverlust beim Vermögens-Übertrag von einer Pensionskasse in eine BKV könne zwischen einigen wenigen Prozent bis hin zu hohen zweistelligen Prozentsätzen bezogen auf die künftig zu erwartende Rente liegen, so Marketingvorstand Müller. Abhängig sei dies auch von allfälligen Versorgungsansprüchen Hinterbliebener. Die Reduktion einer zu erwartenden Rente könne durchaus für den einen oder anderen eine "Hürde" sein, räumt Müller ein: "Ob jemand wechseln will, muss jeder für sich selber entscheiden." Das konkrete Potenzial für die Städtische wagt Lasshofer noch nicht abzuschätzen - nur so viel: "Die bisherigen Gespräche sind auf einen fruchtbaren Boden gefallen."

Eine Hürde für einen Wechsel noch beruflich aktiver Firmenpensions-Anwärter in eine BKV-Lösung kann sein, dass in diesem Fall auch die Unternehmensleitung sowie der Betriebsrat "mitspielen" müssen - anders als bei Pensionsbeziehern, die mit Einzelverträgen umsteigen können. Bei einer von der Städtischen präferierten Mischvariante zum Beispiel ("Dualmodell"), das Beschäftigten einer Firma einen Verbleib bei einer Rentenkasse oder den Wechsel zu einer Versicherung erlaubt, muss nämlich der alte Pensionskassenvertrag einvernehmlich aufgekündigt und ein neuer abgeschlossen werden, parallel zu einer BKV-Vereinbarung mit einer Assekuranz. Christian Schuster, Leiter der betrieblichen Altersvorsorge der Städtischen, befürchtet hier nicht generell die Gefahr einer Verschlechterung, sondern sieht "schon die Chance, dass der Vertrag gleich gut bleibt"; manchmal gebe es in solchen Fällen sogar Verbesserungen im Vergleich zu einem vor zehn oder 15 Jahren abgeschlossenen PK-Vertrag.

(Schluss) sp/itz

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