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Berufung eingelegt 06.03.2013 03:35:00

Telekom-Prozess geht in zweite Instanz

Die Staatsanwaltschaft hat Strafberufung gegen die Urteile über die Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo eingelegt. Der Freispruch für Ex-Telekom-Austria-Generaldirektor Heinz Sundt ist nun rechtskräftig, da der Ankläger dagegen kein Rechtsmittel erhoben hat, hieß es am Landesgericht Wien zur APA.

Der Anwalt von Colombo hat Nichtigkeit und Berufung angemeldet. Weitere Rechtsmittel könnten noch unterwegs sein. Die Frist, bis zu der ein Rechtsmittel aufgegeben werden muss, lief gestern um Mitternacht ab. Der Anwalt des mitangeklagten Ex-Managers Josef Trimmel war für die APA nicht erreichbar.

Im Telekom-Prozess waren vergangenen Mittwoch die Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie Josef Trimmel in erster Instanz verurteilt worden. Fischer, Colombo und Trimmel wurden wegen Untreue schuldig gesprochen. Fischer wurde zu drei Jahren, Colombo zu dreieinhalb Jahren und Trimmel zu drei Jahren Haft, davon zwei Jahre bedingt, verurteilt. Ex-Generaldirektor Heinz Sundt wurde freigesprochen. Der Broker Johann Wanovits muss noch auf sein Urteil warten, seine Verhandlung geht am 5. April weiter.

(APA)

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