04.02.2014 15:33:01
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neues deutschland: Bundesregierung prüft Strafrecht auf NS-Relikte
Hintergrund ist die von Juristen immer wieder bemängelte Tatsache, dass der Mordparagraf in seiner noch immer gültigen Form auf Formulierungen aus dem Jahr 1941 fußt. Darin enthaltene Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier bezögen sich nicht auf die Tat des Mordes, sondern auf die Person des Mörders, kritisieren Juristen. Dies sei im Zusammenhang des bundesdeutschen Rechts "systemwidrig". Im November hatte sich die schleswig-holsteinische Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) für eine Reform der juristischen Fassung von Tötungsdelikten stark gemacht.
Ebenfalls überprüft werden sollen Vorschriften zu den Maßregeln zur Besserung und Sicherung, die auf ein Gesetz aus dem Jahr 1933 zurückgehen.
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