10.01.2015 05:32:58
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Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Datenschutzbeauftragter: "Schärfere Gesetze verhindern keine Attentate"
Das komplette Interview:
Herr Lepper, nach dem Terror von Paris hat sich der Bundesinnenminister für eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Zu Recht? ULRICH LEPPER: Ich rate in der angespannten Lage zur Besonnenheit. Der Europäische Gerichtshof hat in einer eindrucksvollen Entscheidung die Gefahren dargelegt, die für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen, wenn Daten auf Vorrat weit im Vorfeld eines Verdachtes gesammelt werden. Daten dürfen erst verarbeitet werden, wenn ein Verdacht gegeben ist. Anlasslose Erhebungen halte ich nach wie vor für kritisch. Damit erzeugen wir Unfreiheit. Frankreich hat ja die Vorratsdatenspeicherung - alles also nur Aktionismus? LEPPER: Die Frage ist, ob sich mit den Regelungen Anschläge verhindern und Aufklärungsquoten erhöhen lassen. Da habe ich erhebliche Zweifel. Wir können solche schrecklichen Attentate nicht völlig verhindern - auch nicht durch eine Verschärfung der Gesetze. Wenn wir die Grundfesten des Rechtsstaates aufgeben, hat der Terror schon gewonnen. Wird die allgemeine Überwachung nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo zunehmen? LEPPER: Es ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden darüber nachzudenken. Als Datenschutzbeauftragter kann ich nur davor warnen in Aktionismus zu verfallen und Instrumente als Allheilmittel anzupreisen, deren Eignung nicht feststeht. Aus unserer freien Gesellschaft darf keine Überwachungsgesellschaft werden. Was halten Sie von den Testläufen des Landeskriminalamtes zur vorausschauenden Polizeiarbeit, dem Predictive Policing? LEPPER: Dabei sollen zunächst einmal allgemeine Indikatoren zusammengeführt werden, die nach kriminalistischer Erfahrung auf ein erhöhtes Einbruchsrisiko in bestimmten Wohngegenden hindeuten, um etwa durch zusätzliche Streifen rechtzeitig für mehr Schutz sorgen zu können. Wir können bisher nicht ausschließen, dass dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wir haben das nordrhein-westfälische Innenministerium um Bericht gebeten. Deutsche Firmen gleichen Mitarbeiterdaten mit US-amerikanischen Terrorlisten ab. Stößt das bei Ihnen auf Unbehagen? LEPPER: Es ist vollkommen unklar, wie schnell jemand auf eine solche Liste kommt. Wenn die Entstehung nicht überprüfbar ist, halte ich die Methode für rechtsstaatlich bedenklich. Die Unternehmen befinden sich in einer Zwangslage: Wenn sie exportieren wollen, müssen sie sich an die Zollbedingungen der importierenden Staaten halten. Anderseits müssen sie den Datenschutz ihrer Beschäftigten wahren. Ist der Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit misslungen? LEPPER: Ist es überhaupt ein Spagat? Wir haben eher ein Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit, allerdings sehe ich dabei keine gegensätzlichen Pole. Datenschutz sichert Freiheit. Wenn wir in diesem Spannungsfeld nach angemessenen Antworten suchen, müssen wir kritisch hinterfragen, ob die Mittel zum Schutz der Sicherheit geeignet und erforderlich sind. Und ob die Effekte in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen.
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