17.01.2019 23:03:43

Neue Westfälische (Bielefeld): Loveparade-Prozess Schwer zu ertragen Florian Pfitzner, Düsseldorf

Bielefeld (ots) - Das Landgericht Duisburg scheint sich die Sache leicht gemacht zu haben. Es schlug den Prozessbeteiligten in einem sogenannten Rechtsgespräch vor, das Strafverfahren zur Loveparade 2010 vorzeitig aufzulösen - zu komplex, zu vielschichtig die Ereignisse, zu schwer zu ergründen die Schuldfrage. Angesichts der erhofften Aufhellung der Katastrophe mit 21 Toten ist das ein schwerer Schlag für die Angehörigen. Aus Sicht der Verteidigung ist eine Einstellung der einzig gangbare Weg. Sie argumentiert mit der hohen Belastung ihrer Mandanten und schließt sich dem Gericht an: Strafverfolgung dürfe kein Selbstzweck sein. Mittlerweile gibt es für sie opportune Gründe, die ursprünglich angestrebten Freisprüche aufzugeben. Belastung? Was mag das schon heißen für die Angehörigen der Toten? Was sollen die schwer traumatisierten Menschen, die es gerade so aus dem tödlichen Gedränge geschafft haben, mit dieser Argumentation anfangen? Möglicherweise verbieten sich hier Vergleiche. Die Angeklagten müssen seit geraumer Zeit mit größten Schuldzuweisungen leben. Ob einzelne von ihnen nun eine geringe, mittlere oder hohe Schuld tragen, lässt sich von außen schwer sagen. Man kann jedenfalls die Hinterbliebenen verstehen, die jetzt in Düsseldorf behaupten, ohne Schuld sei niemand auf der Gegenseite. Einige können diese Wendung nur schwer ertragen. Auf der Anklagebank sitzen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg, vier der Veranstaltungsfirma Lopavent. Ihnen wird unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Wer nicht auf der Anklagebank sitzt: Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Chef-Veranstalter Rainer Schaller. Zur Aufklärung haben sie als Zeugen wenig bis gar nichts beigetragen. "Keine Kenntnis, weiß nicht, kann mich nicht erinnern." Zugunsten derjeniger, die vor ihm stehen, berücksichtigt das Gericht nun ein Knäuel an Faktoren. So habe es zur Tatzeit weder gesetzliche noch organisatorische Vorgaben für die Konstruktion einer Großveranstaltung wie in Duisburg gegeben. Entsprechend habe es sich um ein kollektives Versagen gehandelt. Der Vorsitzende Richter sprach von der Einteilung der Polizeiketten auf der Zugangsrampe zum Festivalgelände. Die Maßnahme verengte die Menge zusätzlich. Zudem steuerte man einen Polizeiwagen blind hinein in den "Menschenhaufen". Es ist größtmögliche Aufklärung gefragt, sorgfältigste Aufarbeitung. Komplexität rechtfertigt kein Verzagen.

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