11.07.2019 22:33:44

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Frankreich stellt Erstattung homöopathischer Präparate ein Diesem Beispiel sollten wir folgen Matthias Bungeroth

Bielefeld (ots) - Unser Nachbarland Frankreich hat einen richtigen Schritt in der Gesundheitspolitik getan. Ab 2021 sollen dort homöopathische Arzneimittel nicht mehr von der Krankenkasse erstattet werden. Ihre Wirkung sei wissenschaftlich nicht ausreichend nachgewiesen. Diese Argumentation - auch wenn hier einige Leserinnen und Leser aufschreien werden - ist nicht von der Hand zu weisen. Auch viele Spitzenpolitiker, die sich seit vielen Jahren mit der Gesundheitspolitik beschäftigen, fordern für Deutschland einen solchen Schritt. Dabei ist die Homöopathie gar keine gesetzliche Leistung der Kassen, wird aber von diesen nicht selten als Marketinginstrument genutzt, da es hierfür eine Nachfrage gibt. Doch eine rege Nachfrage gibt es auch nach vielen Leistungen, die unter dem Siegel "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGEL) laufen. Dazu zählen Früherkennungstests für verschiedene Krebserkrankungen. Es ist sinnvoll, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, solche Verfahren intensiv im Blick behält. Dort, wo die Wissenschaft einen hinreichend positiven Effekt für eine große Zahl von Patienten nahelegt, sollte er über eine Erstattung durch die Kassen nachdenken. Die Homöopathie indessen sollte künftig zu den privaten Leistungen gehören.

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