01.12.2019 09:00:00
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Neue Phase für Sparer - Österreicher noch durch OGH-Urteil geschützt
Anlassfall war damals ein Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Volkskreditbank (VKB-Bank). Diese hatte in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel, die bei flexiblen Zinssätzen auf Sparbücher Nullzinsen als Mindestgrenze vorsahen.
Die Klausel orientiert sich laut OGH-Urteil "am Leitzinssatz der EZB, welcher wegen der damit verfolgten Finanzmarktpolitik tendenziell weniger den Interessen sparender Verbraucher, sondern eher jenen der Kreditinstitute entgegen kommt. Fundamentaler Zweck jeder Spareinlage ist nicht die Liquiditätsverbesserung der Bank, sondern die eine Anlage kennzeichnende Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion."
Da Sparer aber nicht ohne einen finanziellen Nachteil ihr Geld von ihrem Sparbuch abziehen und anders veranlagen könnten, sei eine Klausel, die einen Zinssatz von Null ermöglicht, "gröblich benachteiligend und daher nichtig", hieß es damals in dem OGH-Urteil.
Das OGH-Urteil bezieht sich auf klar definierte Spareinlagen privater Einleger. Auf Einlagen etwa auf dem Girokonto und eine Reihe anderer Einlagen findet diese Judikatur keine Anwendung.
In Deutschland gibt es eine derartige Auslegung nicht. Zwar hat im vergangenen Jahr das deutsche Landgericht in Tübingen geurteilt, dass Negativzinsen für Bestandskunden unwirksam sind. Für Neukunden gilt dies aber nicht.
Genau das haben sich die ersten Banken in Deutschland bereits zunutze gemacht. So erhebt die Volks- und Raiffeisenbank im oberbayerischen Fürstenfeldbruck seit 1. Oktober Negativzinsen auf Tagesgeldkonten neuer Kunden - ab dem ersten Euro. Dabei gehe es der Bank vor allem darum, Neukunden abzuwehren, Bestandskunden sollen dagegen nicht abgestraft werden, hieß es von dem Chef der Bank.
Denn neue Kundeneinlagen verursachen für Banken im herrschenden Zinsumfeld nur mehr Kosten. Geld, das nicht wieder in Form eines Kredits gewinnbringend ausgegeben werden kann, muss von der Bank veranlagt werden - und die Anlageoptionen sind derzeit nicht attraktiv: Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt den Banken für Einlagen bei sich einen Einlagenzins von minus 0,5 Prozent vor und auch für risikoarme Staatsanleihen muss meist ein Strafzins berappt werden.
Die bayerische Volks- und Raiffeisenbank ist mit ihrem Vorgehen nicht alleine. Auch die Commerzbank hat bereits angekündigt, reiche Kunden mit Mitteln von mehr als einer Million in Zukunft stärker zur Kassa bitten zu wollen. Für Unternehmenskunden sind Negativzinsen auf Spareinlagen sowohl in Deutschland als auch in Österreich dagegen schon seit längerem Realität - vor allem dann, wenn sie größere Summen bei einer Bank parken wollen. Dann heben Banken nach individueller Absprache mit den Kunden oft eine Gebühr für die Verwahrung der liquiden Mittel ein.
(Schluss) bel/rf/tsk
WEB http://www.ogh.gv.at/
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