06.01.2014 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Sterbehilfe
Der Tod als Erlösung, das bleibt ein ethischer und politischer Dauerbrenner. Nachdem Schwarz-Gelb keine Neuregelung zustande gebracht hat, muss nun die neue Regierung grundlegende moralische Fragen beantworten: Wird es ein klares Verbot organisierter Sterbehilfe geben? Oder gerät auch Deutschland auf eine abschüssige Bahn, wie Kritiker mit Blick auf die aktive Sterbehilfe in Nachbarländern wie Belgien und den Niederlanden warnen? Der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe bleibt sich mit seiner ablehnenden Haltung treu. Nur: Eine Gesetzesinitiative müsste aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) kommen. Und der hat in der Vergangenheit aktive Sterbehilfe "in engen Grenzen" befürwortet, keine gute Voraussetzung für eine schnelle Einigung in der Koalition.
Wenigstens einen ersten Schritt sollte sie aber endlich tun. Geschäftsmäßige Sterbehilfe muss verboten werden. Denn Fragen von Leben und Tod sollten unabhängig sein von kommerziellen Interessen und Erwägungen. Im Übrigen ist die Rechtslage durchaus differenziert. Beihilfe zur Selbsttötung steht nicht unter Strafe. Man kann also einem schwer leidenden Patienten ein tödliches Medikament überlassen. Nur darf man es ihm nicht selbst verabreichen. Das ist aktive Sterbehilfe und damit strafbar. Dabei muss es bleiben, auch im Bereich von Vereinen und Organisationen.
Uwe Westdörp
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