20.08.2013 22:14:59
|
Neue OZ: Kommentar zu Kriminalität / Geiselnahme / Stalking
Rachsucht, verletzte Eitelkeit, krankhafte Schwärmerei, Sadismus
Stalker terrorisieren ihre Opfer aus unterschiedlichsten Gründen.
Gleichzeitig wiederholen sich die Muster offenbar so zuverlässig,
dass Psychologen eigene Kategorien für die jeweiligen Tätertypen
erstellen können. Über den emotionalen Haushalt von Stalkern denkt
man mithin gründlich nach, während jener der Opfer vernachlässigt
wird - trotz der Gesetzesnovelle, die 2006 aus der Privatsache
Stalking endlich einen Straftatbestand machte.
Stalker schaden ihren Opfern immens und langfristig, oft leiden diese jahrelang unter Angstattacken und Depressionen. Viel zu kurzsichtig liest sich da der Nachstellungs-Paragraf im Strafgesetzbuch: Stalking muss demnach die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigen", um als solches eingestuft zu werden. Alltag ist allerdings, dass Gerichte und Behörden die Definition teils völlig unterschiedlich auslegen. Ein Gefühl der Sicherheit bietet das den Opfern nicht.
Ebenso wenig Klarheit und verlässliche Definitionssicherheit wie in den Gerichten herrschen in der Gesellschaft. Es gibt schlicht keinen Konsens darüber, wo Stalking beginnt und harmlosere Belästigung aufhört. Hier deutliche Grenzen festzulegen, bevor es in den Gerichtssaal geht, käme allen Beteiligten zugute. Dieser anspruchsvollen Aufgabe müssen sich alle stellen - Betroffene wie Nichtbetroffene. Ingolstadt kann überall sein.
Cornelia Mönster
OTS: Neue Osnabrücker Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/58964 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!