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17.09.2020 22:56:38

Neue 'Obhutspflicht' soll Neuware vor dem Mülleimer bewahren

BERLIN (dpa-AFX) - Damit zurückgeschickte Kleidung und andere Neuwaren nicht auf dem Müll landen, sind neue Verpflichtungen für Händler geplant. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin ein Gesetz, das eine neue "Obhutspflicht" enthält. Der Bundesrat muss auch noch zustimmen. Es gibt damit dann grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden - ebenso wie eine neue Transparenzpflicht, wonach Händler und Hersteller besser dokumentieren müssen, was mit Waren passiert.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass künftig zum Beispiel die Hersteller und Verkäufer von Einwegbechern oder Zigaretten an den Kosten beteiligt werden können, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen. Der Bund, seine Behörden und Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind - die also etwa aus recyceltem Material hergestellt sind. Das soll den Absatzmarkt für solche Produkte vergrößern./ted/DP/fba

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